Was ist eine Betriebsanweisung? Verständlich und praxisnah erklärt

Thomas Schweig

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Mitgründer von AMS-Pro

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Eine Betriebsanweisung ist eine verbindliche schriftliche Anweisung des Arbeitgebers an die Beschäftigten. Sie beschreibt für einen bestimmten Arbeitsplatz, ein Arbeitsmittel oder einen Stoff, welche Gefahren bestehen, wie sich die Beschäftigten schützen und was im Notfall zu tun ist. Sie entsteht aus der Gefährdungsbeurteilung und ist die Grundlage der Unterweisung. Pflicht ist sie unter anderem für Gefahrstoffe, Biostoffe und Arbeitsmittel.

Kurz gesagt

  • Pflicht nach mehreren Verordnungen: § 14 GefStoffV für Gefahrstoffe, § 14 BioStoffV für Biostoffe, § 12 Abs. 2 BetrSichV für Arbeitsmittel. Für PSA verlangt § 3 PSA-BV Benutzungsinformationen.
  • Schriftlich, verständlich, in Arbeitsplatznähe: in einer Form und Sprache, die die Beschäftigten verstehen, möglichst dort, wo gearbeitet wird.
  • Feste Inhalte: Anwendungsbereich, Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten bei Störungen und Unfällen, Erste Hilfe, Entsorgung. Für Gefahrstoffe gibt die TRGS 555 die Gliederung vor.
  • Aktualisieren bei jeder maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen. Eine feste Frist gibt es nicht.
  • Unterschreiben müssen die Beschäftigten nicht die Betriebsanweisung, sondern bei Gefahr- und Biostoffen die Unterweisung, die auf ihr beruht.

Wozu eine Betriebsanweisung dient

Mitarbeiter mit Warnweste liest eine Betriebsanweisung, die an der Wand neben dem Schild „Sicher arbeiten" hängt

Die Gefährdungsbeurteilung fragt: Was kann hier passieren? Die Betriebsanweisung beantwortet: Was müssen Sie tun, damit nichts passiert? Sie übersetzt die Ergebnisse der Beurteilung in kurze, konkrete Regeln für eine bestimmte Tätigkeit. Weil sie am Arbeitsplatz verfügbar ist, können die Beschäftigten jederzeit nachlesen, welche Schutzausrüstung sie brauchen, was verboten ist und wie sie bei einer Störung reagieren.

FunktionInhalt
Über Gefahren informierenWelche Gefahren gehen von Maschine, Stoff oder Verfahren aus?
Verhaltensregeln festlegenWie wird sicher gearbeitet, was ist verboten?
Schutzmaßnahmen beschreibenWelche Schutzeinrichtungen und welche PSA sind zu benutzen?
Im Notfall anleitenVerhalten bei Störungen, Unfällen und Bränden, Erste Hilfe, Notrufnummern

Rechtsgrundlagen nach Art der Betriebsanweisung

ArtRechtsgrundlageWas verlangt wird
Gefahrstoffe§ 14 Abs. 1 GefStoffV, konkretisiert durch TRGS 555Schriftliche Betriebsanweisung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, mit Informationen zu Gefahrstoffen, Schutzmaßnahmen, Hygiene, PSA und Verhalten bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen. Auch für Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe erst entstehen, etwa Schweißen oder Holzbearbeitung.
Biostoffe§ 14 Abs. 1 BioStoffVSchriftliche Betriebsanweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, arbeitsbereichs- und biostoffbezogen. Entfällt nur bei ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkung.
Arbeitsmittel§ 12 Abs. 2 BetrSichVSchriftliche Betriebsanweisung vor der ersten Verwendung. Entfällt für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung mitgeliefert werden muss. Die Gebrauchsanleitung des Herstellers darf an ihre Stelle treten, wenn sie die nötigen Informationen enthält.
Persönliche Schutzausrüstung§ 3 Abs. 2 PSA-BVFür jede bereitgestellte PSA erforderliche Informationen zur Benutzung in verständlicher Form und Sprache. In der Praxis wird das meist als Betriebsanweisung umgesetzt.

Hinweise zu Aufbau und Gestaltung für Maschinen und Verfahren gibt die DGUV Information 211-010 „Sicherheit durch Betriebsanweisungen". Für Gefahrstoffe beschreibt die TRGS 555 auch, wie das Sicherheitsdatenblatt für die Betriebsanweisung genutzt wird. Muster und automatisch erzeugte Betriebsanweisungen sind nach TRGS 555 an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen.

Aufbau einer Betriebsanweisung

Ordner mit der Aufschrift „Aufbau Betriebsanweisung", darüber Seiten mit Sicherheitszeichen

Für Gefahrstoffe legt die TRGS 555 diese Gliederung fest. Betriebsanweisungen für Maschinen, Biostoffe und PSA folgen in der Regel demselben Muster.

  1. Anwendungsbereich: Betrieb, Arbeitsbereich, Arbeitsplatz und Tätigkeit, zum Beispiel „Halle 2, Bandsäge, Zuschnitt von Profilen".
  2. Bezeichnung: der Gefahrstoff mit dem Namen, den die Beschäftigten kennen, meist der Handelsname, oder das Arbeitsmittel.
  3. Gefahren für Mensch und Umwelt: bei Gefahrstoffen die H-Sätze im Wortlaut oder sinnvoll umschrieben, ergänzt durch Gefahrenpiktogramme. Bei Maschinen etwa Quetsch-, Schnitt- oder Lärmgefahren.
  4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln: technische und organisatorische Maßnahmen, Hygiene, persönliche Schutzausrüstung mit Art und Typ.
  5. Verhalten im Gefahrenfall: bei Störungen, Leckagen oder Brand, geeignete Löschmittel, Not-Aus, Notrufnummern.
  6. Erste Hilfe: gegliedert nach Einatmen, Haut- und Augenkontakt, Verschlucken, mit Ersthelfer und Notruf.
  7. Sachgerechte Entsorgung: bei Gefahrstoffen und Biostoffen Reste und kontaminiertes Material, bei Maschinen oft Instandhaltung und Reinigung, die Beschäftigte selbst durchführen dürfen.

Die TRGS 555 verlangt klare Angaben, die sich in Handeln umsetzen lassen. „Schutzbrille tragen" reicht nicht, wenn im Betrieb mehrere Typen verfügbar sind. Unbestimmte Begriffe wie „regelmäßig" oder „ausreichend" sollen vermieden werden. Gebote werden mit „müssen" formuliert, Verbote mit „dürfen nicht".

Farben

Die äußere Form ist nicht vorgeschrieben. Die DGUV Information 211-010 empfiehlt eine einheitliche Farbgebung:

FarbeBetriebsanweisung für
BlauMaschinen und Arbeitsverfahren
OrangeGefahrstoffe
GrünBenutzung persönlicher Schutzausrüstung

Ein einheitliches Layout im ganzen Betrieb hilft den Beschäftigten, sich schnell zurechtzufinden.

Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung

Die drei Instrumente bauen aufeinander auf:

InstrumentFrageErgebnis
GefährdungsbeurteilungWas kann passieren, und welche Maßnahmen sind nötig?Bewertete Gefährdungen und festgelegte Maßnahmen
BetriebsanweisungWas müssen die Beschäftigten tun, um sicher zu arbeiten?Schriftliche Regeln für einen Arbeitsplatz oder Stoff
UnterweisungHaben die Beschäftigten die Regeln verstanden?Mündliche Erklärung, dokumentiert

Ohne Gefährdungsbeurteilung fehlt der Betriebsanweisung die Grundlage. Was eine Gefährdungsbeurteilung ist, erklärt der Beitrag Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?, für Gefahrstoffe die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400.

Die Unterweisung erfolgt anhand der Betriebsanweisung. Bei Gefahrstoffen und Biostoffen muss sie vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen stattfinden. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen (§ 14 Abs. 2 GefStoffV, § 14 Abs. 3 BioStoffV). Für Arbeitsmittel verlangt § 12 Abs. 1 BetrSichV ebenfalls eine Unterweisung vor der ersten Verwendung und danach mindestens jährlich. Wie Sie Unterweisungen planen und dokumentieren, steht im Beitrag zur Arbeitsschutz-Unterweisung.

Betriebsanweisungen erstellen und aktuell halten

Laptop mit der Aufschrift „Digitale Betriebsanweisungen", daneben ein Schutzhelm und ein Tablet

In der Praxis sind drei Punkte aufwendig:

  • Aktualität: Jede maßgebliche Änderung, etwa ein neuer Stoff, eine neue Maschine oder ein geänderter Ablauf, erfordert eine angepasste Betriebsanweisung. Veraltete Aushänge fallen oft erst bei einer Begehung auf.
  • Menge: In Lackierereien, Lagern oder Laboren kommen viele Gefahrstoffe zusammen. Die TRGS 555 erlaubt dann Gruppen- oder Sammelbetriebsanweisungen für Stoffe mit ähnlichen Gefährdungen und vergleichbaren Schutzmaßnahmen. Wie Sie Gefahrstoffe sicher lagern, beschreibt der Beitrag Lagerung von Gefahrstoffen.
  • Sprache: Beschäftigte, die Deutsch nicht ausreichend verstehen, brauchen die Betriebsanweisung in einer für sie verständlichen Sprache. Das muss nicht zwingend die Muttersprache sein.

Ein Gefahrstoff- und Betriebsmittelverzeichnis ist der beste Ausgangspunkt. Mit AMS-Pro erstellen Sie Betriebsanweisungen per KI direkt aus diesem Bestand und exportieren sie als PDF. Kostenlose Vorlagen gibt es zum Beispiel für Aceton, den Winkelschleifer, Biostoffe und PSA gegen Absturz. Für Schutzausrüstung allgemein gibt es eine Vorlage für die Betriebsanweisung PSA und den Beitrag zur Betriebsanweisung für PSA.

Häufige Fragen

Muss eine Betriebsanweisung unterschrieben werden?

Von den Beschäftigten nicht. Sie ist eine Anweisung des Arbeitgebers, die für alle gilt. Unterschrieben wird die Unterweisung: Bei Gefahrstoffen und Biostoffen müssen die Unterwiesenen Inhalt und Zeitpunkt durch Unterschrift bestätigen. Viele Betriebe lassen die Betriebsanweisung zusätzlich von der verantwortlichen Führungskraft freigeben und unterschreiben.

Wie oft muss eine Betriebsanweisung aktualisiert werden?

Bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen (§ 14 GefStoffV, § 14 BioStoffV) beziehungsweise bei sicherheitsrelevanten Änderungen (§ 12 BetrSichV). Typische Anlässe sind neue Stoffe, neue Arbeitsmittel, geänderte Abläufe und neue Erkenntnisse, etwa aus einem Unfall. Viele Betriebe prüfen ihre Betriebsanweisungen zusätzlich im Rahmen der jährlichen Unterweisung.

Wer erstellt die Betriebsanweisung?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann die Aufgabe an fachkundige Führungskräfte übertragen und sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt beraten lassen. Entscheidend ist, dass die Person die Tätigkeit und ihre Gefahren aus der Praxis kennt.

Wo muss die Betriebsanweisung hängen?

An geeigneter Stelle, möglichst in der Nähe des Arbeitsplatzes, etwa an der Maschine oder am Gefahrstoffschrank. Die Beschäftigten müssen sie ohne Umwege einsehen können.

Reicht die Gebrauchsanleitung des Herstellers?

Für Arbeitsmittel ja, wenn sie die Informationen enthält, die einer Betriebsanweisung entsprechen (§ 12 Abs. 2 BetrSichV). Für Gefahrstoffe ersetzt das Sicherheitsdatenblatt die Betriebsanweisung nicht, es ist aber eine wichtige Informationsquelle für sie.

Quellen

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Thomas Schweig

Über den Autor

Thomas Schweig

Fachkraft für Arbeitssicherheit mit über 20 Jahren Praxis und Mitgründer von AMS-Pro, der Software für Gefährdungsbeurteilungen.

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