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Gefährdungsbeurteilung Homeoffice — kostenlos erstellen

Auch Homeoffice-Arbeitsplätze müssen beurteilt werden. Nutzen Sie unsere branchenspezifischen Vorlagen oder erstellen Sie Ihre GBU mit KI-Unterstützung — Ergonomie, Isolation, Work-Life-Balance.

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Gefährdungsbeurteilung Homeofficenach § 5 ArbSchG · VBG
  • ErgonomieRisiko mittel

    Externen Monitor, Tastatur, Maus und geeigneten Stuhl stellen oder bezuschussen

  • BildschirmarbeitRisiko mittel

    Laptop nur mit Docking-Station oder externem Bildschirm dauerhaft nutzen

  • Psychische BelastungRisiko mittel

    Feste Team-Termine und Präsenztage für Austausch einplanen

  • ArbeitszeitRisiko mittel

    Zeiterfassung auch im Homeoffice nutzen

Auszug aus der Vorlage · 6 Gefährdungen · 18 Schutzmaßnahmen

Überblick

Gefährdungsbeurteilung Homeoffice: das Wichtigste in Kürze

Für Homeoffice muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erstellen, auch wenn er die Wohnung nicht betreten darf; sie erfasst Arbeitsplatzgestaltung, Bildschirmarbeit, Arbeitszeit, psychische Belastung und die eingesetzte Technik. Rechtlich wird zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit unterschieden.

Telearbeitsplätze sind nach § 2 Abs. 7 ArbStättV fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich, die der Arbeitgeber vereinbart und ausgestattet hat. Für sie gelten die Beurteilung bei Einrichtung, die Unterweisung und Anhang 6 der ArbStättV. Mobile Arbeit fällt dagegen nicht unter die ArbStättV, das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz gelten aber weiter.

In der Praxis stützt sich die Beurteilung auf Selbstauskünfte der Beschäftigten, etwa per Checkliste mit Fotos des Arbeitsplatzes, ergänzt um ein Gespräch. Schwerpunkte sind fehlende Ergonomie am Küchentisch, Entgrenzung der Arbeitszeit und soziale Isolation.

Gefährdungen & Maßnahmen

Typische Gefährdungen: Homeoffice

Die 6 wichtigsten Gefährdungen mit Risikoeinschätzung und Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip. Diese Einträge sind in der Vorlage bereits vorbefüllt.
GefährdungRisikoSchutzmaßnahmen (STOP)
ErgonomieKüchentisch, Couch, improvisierter Schreibtisch — schlechte Haltung führt zu Rücken- und Nackenbeschwerden.Risiko mittel
  • Externen Monitor, Tastatur, Maus und geeigneten Stuhl stellen oder bezuschussen
  • Einrichtungshinweise mit Fotocheck oder Videogespräch abstimmen
  • Längeres Arbeiten am Sofa oder Esstisch ohne Ausstattung vermeiden
BildschirmarbeitKleine Laptops, fehlender externer Monitor — Augenbelastung und Kopfschmerzen sind häufig.Risiko mittel
  • Laptop nur mit Docking-Station oder externem Bildschirm dauerhaft nutzen
  • Bildschirm seitlich zum Fenster ausrichten, Blendung vermeiden
  • Regelmäßige Bildschirmpausen einplanen, Angebotsvorsorge auch im Homeoffice anbieten
Psychische BelastungIsolation, fehlender Austausch, verschwimmende Grenzen — Homeoffice kann die psychische Gesundheit belasten.Risiko mittel
  • Feste Team-Termine und Präsenztage für Austausch einplanen
  • Erreichbarkeitszeiten und Reaktionserwartungen schriftlich vereinbaren
  • Führungskräfte zu Anzeichen von Überlastung auf Distanz schulen
BeleuchtungZu wenig Tageslicht, Blendung durch Fenster — gute Beleuchtung ist wichtig für Konzentration und Wohlbefinden.Risiko gering
  • Arbeitsplatz möglichst in Fensternähe mit Tageslicht wählen
  • Zusätzliche blendfreie Schreibtischleuchte bereitstellen
  • Beschäftigte über Blendung und Spiegelungen am Bildschirm informieren
ArbeitszeitStändige Erreichbarkeit, fehlende Pausen — Work-Life-Balance muss aktiv gesteuert werden.Risiko mittel
  • Zeiterfassung auch im Homeoffice nutzen
  • Kernzeiten festlegen, Nachrichten außerhalb der Arbeitszeit vermeiden
  • Pausen und elfstündige Ruhezeit in der Unterweisung ausdrücklich thematisieren
Technische AusstattungPrivate Geräte, unsichere WLAN-Verbindungen — IT-Sicherheit und Datenschutz beachten.Risiko gering
  • Dienstgeräte mit VPN, Verschlüsselung und aktuellen Updates bereitstellen
  • Regeln zu Datenschutz, Bildschirmsperre und Druckunterlagen festlegen
  • Elektrische Dienstgeräte und Netzteile in Prüfintervalle einbeziehen

Rechtsgrundlagen

Warum Homeoffice eine GBU braucht

Arbeitgeber tragen auch im Homeoffice Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Improvisierte Arbeitsplätze, fehlende Ergonomie und psychische Belastung durch Isolation sind reale Gefährdungen. Das Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG) gilt unabhängig vom Arbeitsort — viele Arbeitgeber wissen das nicht. Post-COVID hat nahezu jeder deutsche Arbeitgeber mit Remote-Mitarbeitern eine GBU-Pflicht.
  • ArbSchGArbeitsschutzgesetz

    Gilt unabhängig vom Arbeitsort und verpflichtet zur Beurteilung auch bei mobiler Arbeit.

  • ArbStättVArbeitsstättenverordnung

    Definiert Telearbeitsplätze in § 2 Abs. 7 und wendet nach § 1 Abs. 3 nur ausgewählte Vorschriften an.

  • ArbZGArbeitszeitgesetz

    Höchstarbeitszeit, Pausen und die elfstündige Ruhezeit gelten auch im Homeoffice.

  • ArbMedVVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

    Die Angebotsvorsorge bei Bildschirmarbeit ist auch Beschäftigten im Homeoffice anzubieten.

Checkliste

Checkliste für die Begehung: Homeoffice

Diese Punkte sollten Sie vor Ort prüfen und in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren.
  • Telearbeit oder mobile Arbeit schriftlich vereinbart und unterschieden
  • Ausstattung mit externem Monitor, Tastatur und Maus geklärt
  • Selbstauskunft-Checkliste zum häuslichen Arbeitsplatz ausgefüllt und ausgewertet
  • Regeln zu Erreichbarkeit, Pausen und Arbeitszeiterfassung kommuniziert
  • Unterweisung zu Ergonomie und Unfallverhalten zu Hause durchgeführt
  • Dienstgeräte verschlüsselt, Datenschutzregeln für das Homeoffice bekannt
  • Ansprechpartner bei Problemen und Unfällen im Homeoffice benannt

Vorgehen

So erstellen Sie die GBU für Homeoffice

  1. 1

    Arbeitsform klären

    Legen Sie für jede Person fest, ob Telearbeit nach ArbStättV oder mobile Arbeit vorliegt, da davon die anzuwendenden Pflichten abhängen.

  2. 2

    Selbstauskunft einholen

    Lassen Sie Beschäftigte eine Checkliste zu Möblierung, Licht, Raum und Technik ausfüllen, gerne ergänzt um Fotos.

  3. 3

    Rückmeldungen besprechen

    Klären Sie Auffälligkeiten im Gespräch und vereinbaren Sie Ausstattung, Arbeitszeitregeln und Erreichbarkeit.

  4. 4

    Regelmäßig nachfassen

    Wiederholen Sie die Abfrage bei Umzug, neuer Ausstattung oder Beschwerden und prüfen Sie psychische Belastungen im Team.

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Homeoffice-GBU

Gilt die GBU-Pflicht auch im Homeoffice?

Ja. Der Arbeitgeber ist auch bei Homeoffice und Telearbeit verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren — auch ohne Zugang zur Wohnung.

Muss der Arbeitgeber den Homeoffice-Arbeitsplatz prüfen?

Bei regulärer Telearbeit ja. Bei mobilem Arbeiten kann die Beurteilung auf Basis von Mitarbeiterangaben und Checklisten erfolgen.

Ist das Tool wirklich kostenlos?

Ja. Die erste GBU inklusive PDF-Download ist vollständig kostenlos — ohne Anmeldung. Mit einem kostenlosen Account können Sie bis zu 10 GBUs verwalten.

Kann ich die GBU selbst bearbeiten?

Ja. Alle Inhalte — ob aus Vorlagen oder KI-generiert — sind vollständig editierbar. Sie passen Gefährdungen, Maßnahmen und verantwortliche Personen direkt im Tool an.

Ist ein Unfall im Homeoffice gesetzlich unfallversichert?

Seit der Änderung von § 8 SGB VII im Jahr 2021 sind Beschäftigte im Homeoffice im gleichen Umfang versichert wie auf der Unternehmensstätte. Dazu zählen auch Wege innerhalb der Wohnung, etwa zum Trinken holen, sowie bestimmte Wege zur Kinderbetreuung. Private Tätigkeiten bleiben nicht versichert.

Wer trägt die Kosten für die Homeoffice-Ausstattung?

Bei Telearbeit nach ArbStättV muss der Arbeitgeber die benötigte Ausstattung wie Mobiliar und Arbeitsmittel bereitstellen. Bei mobiler Arbeit gibt es keine entsprechende ausdrückliche Vorschrift; die Kostenfrage wird hier meist durch Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt. Die Gefährdungsbeurteilung kann dennoch ergeben, dass bestimmte Ausstattung zum Schutz der Gesundheit notwendig ist.

Zuletzt fachlich aktualisiert am . Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben von VBG und den aktuellen DGUV-Regeln. Sie ersetzen nicht die Beurteilung der konkreten Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb.

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Diese Vorlage ist konform mit den Anforderungen der VBG und basiert auf aktuellen DGUV-Regeln.