Die Risikomatrix nach Nohl geht auf Jörg Nohl und Hans Thiemecke zurück, die sie 1988 für die damalige Bundesanstalt für Arbeitsschutz entwickelt haben. In deutschen Gefährdungsbeurteilungen ist sie weit verbreitet. Das IFA der DGUV stellt sie als Arbeitsblatt bereit.
Jede Gefährdung wird in zwei Dimensionen eingestuft: mögliche Schadensschwere und Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens, jeweils in vier Stufen. Das Feld, in dem sich beide kreuzen, trägt eine Risikokennzahl von 1 bis 7 (Schwere plus Wahrscheinlichkeit minus 1) und gehört zu einer von drei Risikostufen. Die Stufe sagt, ob Maßnahmen nötig sind und wie dringend.
Grün heißt nicht, dass Sie die Gefährdung vergessen können. Nach § 4 ArbSchG ist auch ein verbleibendes Risiko so gering wie möglich zu halten. Grün heißt nur, dass derzeit kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Herkunft, Stärken und Grenzen der Methode beschreibt der Ratgeber Risikomatrix nach Nohl in der Praxis.