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Gefährdungsbeurteilung Büro — kostenlos erstellen

Auch Büroarbeitsplätze müssen beurteilt werden. Nutzen Sie unsere branchenspezifischen Vorlagen oder erstellen Sie Ihre GBU mit KI-Unterstützung — mit Ergonomie, Bildschirmarbeit und psychischer Belastung.

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Gefährdungsbeurteilung Büronach § 5 ArbSchG · VBG
  • Ergonomie & HaltungRisiko mittel

    Höhenverstellbare Tische und Bürostühle mit einstellbarer Rückenlehne bereitstellen

  • BildschirmarbeitRisiko mittel

    Blendfreie, ausreichend große Monitore und externe Tastatur bereitstellen

  • Psychische BelastungRisiko mittel

    Störungen reduzieren, z. B. durch ruhige Rückzugsräume

  • RaumklimaRisiko gering

    Sonnenschutz außen und Lüftungsmöglichkeiten bzw. Lüftungsanlage vorsehen

Auszug aus der Vorlage · 6 Gefährdungen · 18 Schutzmaßnahmen

Überblick

Gefährdungsbeurteilung Büro: das Wichtigste in Kürze

Eine Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze muss der Arbeitgeber nach § 5 ArbSchG erstellen; sie umfasst Bildschirmarbeit, Ergonomie von Tisch und Stuhl, Beleuchtung, Raumklima, Verkehrswege und psychische Belastung und wird nach § 6 ArbSchG dokumentiert. Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße, auch für eine Kanzlei mit zwei Angestellten.

Im Büro liegt der Schwerpunkt weniger auf Unfällen als auf schleichenden Belastungen. Maßgeblich ist Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung zu Bildschirmarbeitsplätzen, konkretisiert durch die ASR A6. Für Licht, Temperatur und Lüftung geben die ASR A3.4, A3.5 und A3.6 Orientierungswerte vor, die sich mit einfachen Messgeräten überprüfen lassen.

Beurteilt wird nicht jeder Schreibtisch einzeln: Gleichartige Arbeitsplätze dürfen zusammengefasst werden. Abweichungen wie Empfangstresen, Großraumbüro, Serverraum oder Teeküche erfordern jedoch eigene Betrachtung. Psychische Belastungen durch Arbeitsverdichtung, Unterbrechungen oder ständige Erreichbarkeit gehören ausdrücklich dazu.

Gefährdungen & Maßnahmen

Typische Gefährdungen: Büro

Die 6 wichtigsten Gefährdungen mit Risikoeinschätzung und Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip. Diese Einträge sind in der Vorlage bereits vorbefüllt.
GefährdungRisikoSchutzmaßnahmen (STOP)
Ergonomie & HaltungFalsch eingestellte Stühle, Tische und Bildschirme führen zu Rücken-, Nacken- und Schulterbeschwerden.Risiko mittel
  • Höhenverstellbare Tische und Bürostühle mit einstellbarer Rückenlehne bereitstellen
  • Arbeitsplatz gemeinsam mit Beschäftigten einrichten und Einstellungen erklären
  • Haltungswechsel durch Steh-Sitz-Wechsel und kurze Bewegungspausen fördern
BildschirmarbeitAugenbelastung, Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme durch ungeeignete Monitore oder Beleuchtung.Risiko mittel
  • Blendfreie, ausreichend große Monitore und externe Tastatur bereitstellen
  • Bildschirm quer zum Fenster aufstellen, Oberkante etwa auf Augenhöhe
  • Bildschirmarbeit durch Mischtätigkeiten oder Pausen unterbrechen, Sehtest anbieten
Psychische BelastungZeitdruck, Überstunden, fehlende Pausen — psychische Gefährdungen müssen seit 2013 explizit beurteilt werden.Risiko mittel
  • Störungen reduzieren, z. B. durch ruhige Rückzugsräume
  • Arbeitsmenge, Zuständigkeiten und Erreichbarkeitsregeln klar festlegen
  • Belastungen regelmäßig über Mitarbeitergespräche oder Befragungen erfassen
RaumklimaTemperatur, Luftfeuchtigkeit und CO₂-Gehalt beeinflussen Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit.Risiko gering
  • Sonnenschutz außen und Lüftungsmöglichkeiten bzw. Lüftungsanlage vorsehen
  • Lüftungsregeln festlegen, CO₂-Ampel in Besprechungsräumen nutzen
  • Bei Hitze Arbeitszeit flexibilisieren und Getränke bereitstellen
BeleuchtungZu wenig Tageslicht, Blendung oder flackernde Lampen belasten die Augen und fördern Ermüdung.Risiko gering
  • Blendfreie Leuchten mit ausreichender Beleuchtungsstärke installieren
  • Defekte oder flackernde Leuchtmittel umgehend austauschen
  • Individuelle Arbeitsplatzleuchten bei Bedarf zur Verfügung stellen
Stolper- & SturzgefahrKabel, offene Schubladen, rutschige Böden — auch im Büro passieren Unfälle.Risiko gering
  • Kabelkanäle und Bodentanks statt loser Kabel auf dem Boden
  • Schubladen schließen und Verkehrswege freihalten als feste Regel
  • Rutschfeste Fußmatten im Eingangsbereich bei Nässe auslegen

Rechtsgrundlagen

Warum auch Büros eine GBU brauchen

Viele unterschätzen die Gefährdungen im Büro. Doch Bildschirmarbeit, schlechte Ergonomie und psychische Belastungen führen zu ernsthaften Gesundheitsproblemen. Das Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber — auch bei reinen Bürotätigkeiten — eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.
  • ArbSchGArbeitsschutzgesetz

    Verpflichtet nach §§ 5 und 6 zur dokumentierten Beurteilung, ausdrücklich einschließlich psychischer Belastung.

  • ArbStättVArbeitsstättenverordnung

    Anhang 6 regelt Bildschirm, Eingabegeräte, Arbeitstisch, Software und Arbeitsumgebung am Bildschirmarbeitsplatz.

  • ASR A6Bildschirmarbeit

    Konkretisiert die Anforderungen an Bildschirmgeräte, Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsorganisation bei Bildschirmarbeit.

  • ASR A3.4 / A3.5Beleuchtung / Raumtemperatur

    Geben Mindestbeleuchtungsstärken für Büroarbeit sowie Mindest- und Höchsttemperaturen für Arbeitsräume vor.

  • ArbMedVVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

    Verlangt eine Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten einschließlich Sehtest.

Checkliste

Checkliste für die Begehung: Büro

Diese Punkte sollten Sie vor Ort prüfen und in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren.
  • Bildschirm blendfrei, quer zum Fenster und in passender Höhe aufgestellt
  • Bürostuhl und Tisch auf die jeweilige Person eingestellt
  • Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz gemessen und ausreichend
  • Raumtemperatur im Sommer und Winter überprüft, Sonnenschutz vorhanden
  • Keine losen Kabel in Verkehrswegen, Fluchtwege frei
  • Ortsveränderliche Elektrogeräte geprüft und mit Prüfplakette versehen
  • Ersthelfer und Brandschutzhelfer benannt, Verbandkasten vollständig
  • Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit allen Betroffenen schriftlich angeboten

Vorgehen

So erstellen Sie die GBU für Büro

  1. 1

    Arbeitsplatztypen gruppieren

    Fassen Sie gleichartige Bildschirmarbeitsplätze zusammen und erfassen Sie Sonderbereiche wie Empfang, Teeküche, Archiv oder Druckerraum separat.

  2. 2

    Arbeitsplätze vor Ort begehen

    Prüfen Sie Möblierung, Bildschirmaufstellung, Licht und Kabelführung direkt am Platz, idealerweise zusammen mit den Beschäftigten.

  3. 3

    Psychische Belastung erheben

    Erfassen Sie Arbeitsintensität, Unterbrechungen und Handlungsspielraum, etwa über Kurzfragebogen oder moderierte Workshops.

  4. 4

    Maßnahmen umsetzen und prüfen

    Legen Sie Verantwortliche und Termine fest und kontrollieren Sie nach Umzügen, Umbauten oder neuer Software die Wirksamkeit.

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Büro-GBU

Braucht man für ein Büro wirklich eine GBU?

Ja. Auch für Büroarbeitsplätze ist eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben. Sie umfasst Ergonomie, Beleuchtung, Raumklima und seit 2013 auch psychische Belastungen.

Was gehört in eine GBU für Bildschirmarbeitsplätze?

Arbeitsplatzgestaltung, Bildschirmposition, Sitzmöbel, Beleuchtung, Software-Ergonomie, Pausenregelungen und psychische Belastungsfaktoren.

Ist das Tool wirklich kostenlos?

Ja. Die erste GBU inklusive PDF-Download ist vollständig kostenlos — ohne Anmeldung. Mit einem kostenlosen Account können Sie bis zu 10 GBUs verwalten.

Kann ich die GBU selbst bearbeiten?

Ja. Alle Inhalte — ob aus Vorlagen oder KI-generiert — sind vollständig editierbar. Sie passen Gefährdungen, Maßnahmen und verantwortliche Personen direkt im Tool an.

Wie warm darf es im Büro maximal sein?

Die ASR A3.5 nennt keine absolute Höchsttemperatur, sieht aber gestufte Maßnahmen vor, wenn die Lufttemperatur im Raum 26 °C überschreitet, und weitergehende Pflichten oberhalb von 30 °C und 35 °C. Typische Maßnahmen sind Sonnenschutz, Lüften in den Morgenstunden, Lockerung der Kleiderordnung und flexible Arbeitszeiten.

Muss der Arbeitgeber eine Bildschirmbrille bezahlen?

Wenn die arbeitsmedizinische Vorsorge ergibt, dass normale Sehhilfen für die Bildschirmarbeit nicht geeignet sind, muss der Arbeitgeber eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit zur Verfügung stellen. Das ergibt sich aus der ArbMedVV in Verbindung mit Anhang 6 der ArbStättV. Eine normale Alltagsbrille muss er dagegen nicht finanzieren.

Zuletzt fachlich aktualisiert am . Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben von VBG und den aktuellen DGUV-Regeln. Sie ersetzen nicht die Beurteilung der konkreten Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb.

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