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Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 berechnen

Zählen Sie Ihre Beschäftigten nach Wochenarbeitszeit und wählen Sie die Betreuungsgruppe Ihrer Branche. Der Rechner sagt, ob Ihr Betrieb nach Anlage 1 oder Anlage 2 betreut wird, wie viele Stunden Grundbetreuung im Jahr anfallen und wie viel davon mindestens auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit entfallen. Grundlage ist die Neufassung mit der Kleinbetriebsgrenze von 20 Beschäftigten.

Grundlage: DGUV Vorschrift 2 in der Neufassung, Anlage 2. Stand: .

Beschäftigte nach WochenarbeitszeitIm Jahresdurchschnitt, inklusive Auszubildende, Leiharbeitskräfte und Praktikanten.
Betreuungsgruppe Ihrer BrancheErgibt sich aus dem WZ-Kode Ihres Betriebs in Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2. Ihre Berufsgenossenschaft nennt sie Ihnen.

Ihr Ergebnis

Regelbetreuung · Anlage 2
Beschäftigte nach DGUV V2
27
aus 29 Personen
Grundbetreuung pro Jahr
40,5 h
27 × 1,5 h · ≈ 5,1 Arbeitstage
Aufteilung der Grundbetreuung
Betriebsarzt
mind. 8,1 h
Fachkraft für Arbeitssicherheit
mind. 8,1 h
Frei aufteilbar
24,3 h

Plus betriebsspezifische Betreuung: Ihren Umfang ermitteln Sie selbst aus der Gefährdungsbeurteilung, zum Beispiel für besondere Gefährdungen, Veränderungen im Betrieb, neue Vorschriften, arbeitsmedizinische Vorsorge und eigene Programme.

Bis 50 Beschäftigte bieten manche Berufsgenossenschaften statt der Regelbetreuung das Unternehmermodell (Anlage 3) an. Fragen Sie bei Ihrer BG nach.

Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb erstellen

Sie legt fest, welche betriebsspezifische Betreuung dazukommt. Die KI schreibt einen Entwurf mit den typischen Gefährdungen Ihrer Branche. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft und ergänzt ihn.

AMS-Pro für SiFas mit mehreren Betrieben

Berechnet nach der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 in der Fassung der BGN (Anlage 2, Abschnitt II): 2,5 / 1,5 / 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr, mindestens 20 % je Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Andere Unfallversicherungsträger können abweichen. Maßgeblich ist die Fassung Ihres Trägers.

Was die neue DGUV Vorschrift 2 regelt

Die DGUV Vorschrift 2 setzt das Arbeitssicherheitsgesetz um. Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht eine betriebsärztliche und eine sicherheitstechnische Betreuung, die Vorschrift legt den Umfang fest. Die Neufassung hebt die Kleinbetriebsgrenze von 10 auf 20 Beschäftigte.

Bis 20 Beschäftigte (Anlage 1): Die Grundbetreuung entfällt. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung und kommen danach anlassbezogen, etwa bei neuen Maschinen, neuen Gefahrstoffen oder nach einem Unfall. Einsatzzeiten müssen nicht berechnet werden.

Mehr als 20 Beschäftigte (Anlage 2): Es gilt die Regelbetreuung aus Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten und betriebsspezifischer Betreuung. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung.

Die Zahlen im Rechner folgen der Fassung der BGN, die seit Januar 2026 gilt. Jeder Unfallversicherungsträger setzt die Neufassung selbst in Kraft, zwischen April 2025 und Juli 2026. Seit wann sie bei welcher Berufsgenossenschaft gilt und was sich sonst ändert, steht im Ratgeber DGUV Vorschrift 2 neu: Was ab 20 Beschäftigten gilt.

Beschäftigte richtig zählen

Gezählt werden Arbeitsstunden, nicht Köpfe. Grundlage ist der Jahresdurchschnitt. Auszubildende, Leiharbeitskräfte, Praktikanten und Hospitanten zählen mit, Saisonkräfte anteilig.
Zählung der Beschäftigten nach DGUV Vorschrift 2
WochenarbeitszeitZählt mit
Mehr als 30 Std./Woche1
Mehr als 20 bis 30 Std./Woche0,75
Bis 20 Std./Woche0,5

Grundbetreuung je Betreuungsgruppe

Einsatzzeiten der Grundbetreuung nach Anlage 2, Abschnitt II, in Stunden je Beschäftigtem und Jahr. Die drei rechten Spalten zeigen, was das für Betriebe mit 30, 50 und 100 Beschäftigten bedeutet.
Einsatzzeiten der Grundbetreuung
GruppeJe BeschäftigtemBei 30Bei 50Bei 100
IHohes Gefährdungspotenzial der Branche2,5 h75 h125 h250 h
IIMittleres Gefährdungspotenzial der Branche1,5 h45 h75 h150 h
IIIGeringes Gefährdungspotenzial der Branche0,5 h15 h25 h50 h

Beispiel: 25 Vollzeitkräfte und 4 Aushilfen

Ein Betrieb in Betreuungsgruppe II hat 25 Beschäftigte mit mehr als 30 Wochenstunden und 4 Aushilfen mit je 15 Stunden. Nach Köpfen sind das 29 Personen, nach DGUV Vorschrift 2 aber 25 + 4 × 0,5 = 27 Beschäftigte. Der Betrieb liegt damit über der Grenze von 20 und wird nach Anlage 2 betreut. So ist der Rechner oben voreingestellt.

Die Grundbetreuung beträgt 27 × 1,5 = 40,5 Stunden im Jahr. Mindestens 8,1 Stunden davon leistet der Betriebsarzt, mindestens 8,1 Stunden die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die übrigen 24,3 Stunden verteilt der Betrieb nach seinem Bedarf. Hätte er nur 10 statt 25 Vollzeitkräfte, käme er auf 12 Beschäftigte und fiele unter Anlage 1, ohne feste Einsatzzeiten.

So legen Sie die Betreuung fest

  1. 1

    Beschäftigte zählen

    Alle Beschäftigten im Jahresdurchschnitt, gewichtet nach Wochenarbeitszeit, inklusive Auszubildende und Leiharbeitskräfte.

  2. 2

    Betreuungsmodell bestimmen

    Bis 20 Beschäftigte Anlage 1, darüber Anlage 2. Fragen Sie Ihre Berufsgenossenschaft, seit wann die Neufassung bei ihr gilt und ob sie alternativ das Unternehmermodell anbietet.

  3. 3

    Grundbetreuung berechnen und aufteilen

    Beschäftigte mal Einsatzzeit der Betreuungsgruppe. Mindestens 20 Prozent davon für den Betriebsarzt, mindestens 20 Prozent für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Den Rest verteilen Sie nach Bedarf und halten die Aufteilung im Betreuungsvertrag fest.

  4. 4

    Betriebsspezifische Betreuung aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten

    Welche Anlässe in Ihrem Betrieb zusätzliche Betreuung auslösen, steht in der Gefährdungsbeurteilung. Halten Sie sie aktuell und vereinbaren Sie den Umfang schriftlich.

Weitere Tools, Vorlagen und Ratgeber zum Thema

Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 2

Wie berechne ich die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2?

Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten gilt: Beschäftigte, nach Arbeitszeit gezählt, mal Einsatzzeit der Betreuungsgruppe ergibt die Grundbetreuung pro Jahr. Die Einsatzzeit beträgt 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II und 0,5 Stunden in Gruppe III, jeweils je Beschäftigtem und Jahr. 40 Beschäftigte in Gruppe II ergeben also 60 Stunden. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang Sie selbst ermitteln.

Wie werden Teilzeitkräfte gezählt?

Nach der Wochenarbeitszeit: Bis 20 Stunden zählt eine Person mit 0,5, bei mehr als 20 bis 30 Stunden mit 0,75, bei mehr als 30 Stunden mit 1,0. Grundlage ist der Jahresdurchschnitt. Auszubildende, Leiharbeitskräfte, Praktikanten und Hospitanten zählen mit, Saisonkräfte anteilig für die Monate, in denen sie da sind.

Ab wie vielen Beschäftigten gilt die Regelbetreuung?

Nach der Neufassung ab mehr als 20 Beschäftigten (Anlage 2). Bis 20 Beschäftigte gilt Anlage 1 ohne feste Einsatzzeiten. Vorher lag die Grenze bei 10. Jeder Unfallversicherungsträger hat die Neufassung selbst in Kraft gesetzt, zwischen April 2025 und Juli 2026. Maßgeblich ist die Fassung Ihres Trägers.

Wie werden die Stunden zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt?

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung. Den Rest teilen Sie nach dem Bedarf Ihres Betriebs auf. Bei 60 Stunden sind das mindestens 12 Stunden für jeden von beiden.

Welche Betreuungsgruppe hat mein Betrieb?

Sie ergibt sich aus dem Wirtschaftszweig (WZ-Kode) Ihres Betriebs und der Zuordnungstabelle in Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2. Mit der Neufassung wurde die Zuordnung überarbeitet. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nennt Ihnen die Gruppe. Solange Sie sie nicht kennen, wählen Sie im Rechner „Weiß ich nicht“ und sehen die Werte aller drei Gruppen.

Was ist die betriebsspezifische Betreuung?

Der zweite Teil der Regelbetreuung neben der Grundbetreuung. Ihren Umfang ermittelt der Unternehmer selbst, anhand von Aufgabenfeldern wie besonderen Gefährdungen, Veränderungen im Betrieb, neuen Vorschriften, arbeitsmedizinischer Vorsorge und eigenen Programmen. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung. Eine Formel gibt es dafür nicht, deshalb rechnet der Rechner sie nicht aus.

Dürfen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit online beraten?

Ja. Nach der Neufassung dürfen beide auch telefonisch oder online beraten, nachdem sie sich einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschafft haben. Der digitale Anteil ist grundsätzlich auf ein Drittel der Einsatzzeit begrenzt. Die Unfallversicherungsträger können ihn auf höchstens 50 Prozent erhöhen.

Quellen

Die Regeln und Arbeitshilfen, auf denen Tool und Text beruhen. Maßgeblich ist immer der Originaltext.

Bewährt in BG-Prüfungen und Audits

4,8 von 5 aus verifizierten Bewertungen auf OMR Reviews

Kampf gegen Windmühlen in der Dokumentation gewinnen.

„Aufgrund der umfangreichen KI Unterstützung ist die Zeitersparnis bei den dokumentarischen Aufgaben des Arbeitsschutzes enorm. Es ist auch für Mitarbeitende mit wenig Erfahrung in diesen Bereichen leicht sich in dem Programm und mit den Themen zurechtzufinden.“
Lukas · Leitung ServiceabteilungNordWest Fahrzeugmanufaktur GmbH

AMS-Pro hat uns von Anfang an begeistert.

„Die kurze Einarbeitung hat uns schnell Ergebnisse gebracht. Das war dringend nötig. So konnten wir der Geschäftsführung zeigen, dass das die richtige Entscheidung war.“
Hans-Peter · Elektromeister und Betriebsleiter ElektroNordWest Fahrzeugmanufaktur GmbH

Fachlich und technisch gut umgesetzt!

„AMS wurde nicht von Entwicklern ohne fachlichen Bezug entwickelt, sondern hat mit Thomas Schweig einen Geschäftsführer, dessen Kerngeschäft stets die Arbeitssicherheit war/ist. Das spiegelt sich auch in der Software wider.“
Tobias · GeschäftsführerEXBERA

Auszüge aus den öffentlichen Bewertungen. Vollständige Bewertungen ansehen

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