DGUV Vorschrift 2 neu: Was sich für Betriebe ab 20 Beschäftigten ändert

Kleinbetriebsgrenze von 10 auf 20, gestaffeltes Inkrafttreten je Berufsgenossenschaft, neue Zählweise: Was Betriebe ab 20 Beschäftigten jetzt wissen müssen.

Thomas Schweig

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Mitgründer von AMS-Pro

Veröffentlicht:
Aktualisiert:
Lesezeit
6 Min. Lesezeit

Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie Betriebe durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut werden. Die Neufassung bringt die größte Änderung seit Jahren: Die Grenze für die vereinfachte Kleinbetriebsbetreuung steigt von 10 auf 20 Beschäftigte. Für viele Betriebe zwischen 10 und 20 Beschäftigten wird es einfacher. Für Betriebe darüber bleibt die Regelbetreuung, mit einigen Neuerungen. Dieser Artikel fasst zusammen, was sich ändert, seit wann es gilt und was Sie jetzt tun sollten.

Kurz gesagt

  • Die Kleinbetriebsgrenze steigt von 10 auf 20 Beschäftigte. Betriebe bis 20 Beschäftigte werden nach Anlage 1 betreut, Betriebe mit mehr als 20 nach Anlage 2 (Regelbetreuung).
  • Die Neufassung gilt nicht überall ab demselben Tag. Jeder Unfallversicherungsträger setzt sie selbst in Kraft, zwischen April 2025 und Juli 2026.
  • Gezählt werden Arbeitsstunden, nicht Köpfe. Teilzeitkräfte zählen anteilig, Auszubildende und Leiharbeitskräfte zählen mit.
  • Die Gefährdungsbeurteilung bleibt für alle Betriebe Pflicht, unabhängig von der Größe. Sie ist die Grundlage für den Umfang der Betreuung.

Kostenloser Rechner: Beschäftigte nach Wochenarbeitszeit zählen, Anlage 1 oder Anlage 2 bestimmen und die Grundbetreuung für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit berechnen. Zum Rechner für die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2

Seit wann gilt die neue DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV hat den Mustertext Ende 2024 beschlossen. Danach setzt jeder Unfallversicherungsträger die Vorschrift für seine Mitglieder selbst in Kraft. Die bekannten Termine:

UnfallversicherungsträgerIn Kraft seitHinweis
BG Holz und Metall (BGHM)1. April 2025Ohne Kompetenzzentrenmodell (Anlage 4)
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)1. Januar 2026Mit Unternehmermodell und Kompetenzzentrenmodell
BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)1. Januar 2026
Unfallversicherung Bund und Bahn1. Januar 2026
Unfallkasse Baden-Württemberg1. Januar 2026Anlagen 3 und 4 entfallen
Unfallkasse Bremen1. Januar 2026
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen1. Juli 2026

Für alle anderen Träger gilt: Maßgeblich ist die Fassung Ihrer eigenen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sie finden sie auf deren Website. Stand der Tabelle: Oktober 2026.

Die wichtigsten Änderungen

Kleinbetriebsgrenze von 10 auf 20 Beschäftigte

Bisher galt die vereinfachte Betreuung nach Anlage 1 nur für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten. Jetzt reicht sie bis 20 Beschäftigte. Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten fallen unter die Regelbetreuung nach Anlage 2.

Betriebe bis 20 Beschäftigte (Anlage 1)

Die BGN beschreibt die neue Anlage 1 so: Die Grundbetreuung entfällt. An ihre Stelle treten Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und eine daraus abgeleitete anlassbezogene Betreuung. Einsatzstunden müssen nicht mehr berechnet werden. Die Gefährdungsbeurteilung wird damit noch wichtiger: Sie bestimmt, wann der Betrieb Betreuung braucht.

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten (Anlage 2)

Hier bleibt die Regelbetreuung aus zwei Teilen:

  • Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten je Beschäftigtem und Jahr. Die Höhe hängt von der Betreuungsgruppe I, II oder III ab, also vom Gefährdungspotenzial der Branche. Die Zuordnung der Wirtschaftszweige wurde überarbeitet.
  • Betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang der Unternehmer selbst ermittelt, regelmäßig überprüft und anpasst.

Bei der BGN gilt zusätzlich: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung übernehmen.

Alternative Betreuungsmodelle

Das Unternehmermodell (Anlage 3) und das Kompetenzzentrenmodell (Anlage 4) übernehmen nicht alle Träger. Die BGN führt beide weiter, das Unternehmermodell für Betriebe mit mehr als 20 und bis zu 50 Beschäftigten. Bei der Unfallkasse Baden-Württemberg entfallen beide Anlagen. Fragen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach, welche Modelle sie anbietet.

Beratung auch telefonisch oder online

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen die Unternehmensleitung auch telefonisch oder online beraten. Vorher müssen sie sich einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschaffen, etwa durch eine Begehung. Der digitale Anteil ist grundsätzlich auf ein Drittel der Einsatzzeit begrenzt, die Träger können ihn auf höchstens 50 Prozent erhöhen.

Mehr Wege in den Beruf der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Auch Absolventinnen und Absolventen weiterer Fachrichtungen, etwa Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie oder Ergonomie, können sich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifizieren. Welche Voraussetzungen generell gelten, lesen Sie in Fachkraft für Arbeitssicherheit werden. Betriebsärzte und Fachkräfte müssen ihre Fortbildungen künftig im jährlichen Bericht nachweisen.

So zählen Sie Ihre Beschäftigten richtig

Ob Ihr Betrieb unter Anlage 1 oder Anlage 2 fällt, entscheidet nicht die Zahl der Köpfe. Laut BGN gilt:

  • Teilzeit bis 20 Stunden pro Woche zählt mit 0,5.
  • Mehr als 20 bis 30 Stunden zählen mit 0,75.
  • Mehr als 30 Stunden zählen mit 1,0.
  • Grundlage ist der Jahresdurchschnitt. Saisonkräfte zählen anteilig.
  • Leiharbeitskräfte, Auszubildende, Praktikanten und Hospitanten zählen mit.

Beispiel 1: 18 Vollzeitkräfte und 6 Teilzeitkräfte mit je 15 Stunden ergeben 18 + 6 × 0,5 = 21 Beschäftigte. Der Betrieb fällt unter Anlage 2.

Beispiel 2: 24 Köpfe, davon 10 mit je 20 Stunden, ergeben 14 + 10 × 0,5 = 19 Beschäftigte. Der Betrieb fällt unter Anlage 1.

Was Betriebe ab 20 Beschäftigten jetzt tun sollten

  1. Prüfen, welche Fassung gilt: Seit wann gilt die neue Vorschrift bei Ihrer Berufsgenossenschaft, und welche Betreuungsmodelle bietet sie an?
  2. Beschäftigte neu zählen: nach Arbeitsstunden und im Jahresdurchschnitt, nicht nach Köpfen.
  3. Betreuungsvertrag prüfen: Passen Einsatzzeiten und Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zur neuen Fassung?
  4. Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Sie ist die Grundlage für die betriebsspezifische Betreuung. Wer sie aktuell hält, kann den Betreuungsbedarf begründen.
  5. Dokumentation griffbereit halten: Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen, Unterweisungen und Betriebsanweisungen sollten bei einer Prüfung schnell vorliegen.

Und für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten?

Die vereinfachte Betreuung bedeutet nicht weniger Pflichten bei der Gefährdungsbeurteilung. Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer, wie in Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz beschrieben. Nach § 5 und § 6 ArbSchG muss jeder Arbeitgeber die Gefährdungen beurteilen und das Ergebnis dokumentieren, ab dem ersten Beschäftigten (mehr dazu unter Gefährdungsbeurteilung: Pflicht nach § 5 ArbSchG). Im Gegenteil: Weil die feste Grundbetreuung entfällt, ist die Gefährdungsbeurteilung der Maßstab dafür, wann Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt hinzuziehen.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitern braucht ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Grundsätzlich ab dem ersten Beschäftigten. Die DGUV Vorschrift 2 regelt nur den Umfang: Bis 20 Beschäftigte gilt die vereinfachte Betreuung nach Anlage 1, darüber die Regelbetreuung nach Anlage 2. Je nach Berufsgenossenschaft gibt es zusätzlich alternative Modelle.

Gilt die neue Grenze von 20 Beschäftigten für alle Berufsgenossenschaften?

Der Mustertext der DGUV sieht sie vor. Wirksam wird sie aber erst, wenn Ihr Unfallversicherungsträger die neue Fassung in Kraft gesetzt hat. Die Termine unterscheiden sich, siehe Tabelle oben.

Zählen Auszubildende und Leiharbeitskräfte mit?

Ja. Laut BGN zählen Leiharbeitskräfte, Auszubildende, Praktikanten und Hospitanten mit, Teilzeitkräfte anteilig nach Wochenstunden.

Muss ein Betrieb mit 15 Beschäftigten noch eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Ja. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und zu ihrer Dokumentation gilt unabhängig von der Betriebsgröße.

Ab wann braucht ein Betrieb Sicherheitsbeauftragte?

Das regelt nicht die DGUV Vorschrift 2, sondern § 22 SGB VII, der im Mai 2026 geändert wurde: Ab regelmäßig 50 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte Pflicht. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten ist ein Sicherheitsbeauftragter nur zu bestellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. § 20 DGUV Vorschrift 1 nennt noch die alte Grenze von 20 Beschäftigten; fragen Sie im Zweifel Ihre Berufsgenossenschaft.

Gefährdungsbeurteilung aktuell halten

Mit AMS-Pro erstellen Sie Gefährdungsbeurteilungen aus einer fachlich geprüften Vorlagenbibliothek oder per KI aus einer Tätigkeitsbeschreibung und verfolgen die Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen. Für Ihr erstes Unternehmen ist das dauerhaft kostenlos.

Jetzt kostenlos Gefährdungsbeurteilung erstellen

Quellen

Passende Vorlagen

Thomas Schweig

Über den Autor

Thomas Schweig

Fachkraft für Arbeitssicherheit mit über 20 Jahren Praxis und Mitgründer von AMS-Pro, der Software für Gefährdungsbeurteilungen.

LinkedIn