Kostenlose PSA-Betriebsanweisung · DGUV-konform

Betriebsanweisung PSA — kostenlose Vorlage

Eine fertige Betriebsanweisung für persönliche Schutzausrüstung im Betrieb: Schutzhelm, Schutzbrille, Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe und Atemschutz. Direkt lesen, als PDF herunterladen oder mit KI an Ihren Betrieb anpassen.

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Betriebsanweisung · PSAPSA
  1. 1.Anwendungsbereich
  2. 2.Gefahren für Mensch und Umwelt
  3. 3.Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  4. 4.Verhalten bei Störungen
  5. 5.Verhalten bei Unfällen — Erste Hilfe
  6. 6.Instandhaltung und Entsorgung
Werkstatt / Produktion / Lager · Tätigkeiten, für die laut Gefährdungsbeurteilung persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen ist

Überblick

Betriebsanweisung PSA: das Wichtigste in Kürze

Wer persönliche Schutzausrüstung bereitstellt, muss den Beschäftigten erklären, wann und wie sie zu tragen ist, und sie darin unterweisen. Eine Betriebsanweisung für PSA bündelt diese Regeln für einen Arbeitsbereich: welche Ausrüstung bei welcher Tätigkeit Pflicht ist, wie sie richtig angelegt und geprüft wird und was bei Mängeln zu tun ist.

PSA ist die letzte Stufe im STOP-Prinzip. Sie kommt erst zum Einsatz, wenn technische und organisatorische Maßnahmen das Risiko nicht ausreichend senken, und schützt nur, wenn sie passt, intakt ist und durchgehend getragen wird. Genau das stellt die Betriebsanweisung sicher.

Ergänzen Sie die Vorlage um die Arbeitsbereiche, die konkrete Ausrüstung je Tätigkeit und die Stelle, an der Ersatz ausgegeben wird.

Die Vorlage

Vollständige Betriebsanweisung PSA

Sofort einsatzbereit: lesen, als PDF herunterladen und am Arbeitsplatz aushängen.
PSA

Betriebsanweisung PSA

Arbeitsbereich:Werkstatt / Produktion / LagerTätigkeit:Tätigkeiten, für die laut Gefährdungsbeurteilung persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen ist

1. Anwendungsbereich

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Diese Betriebsanweisung gilt für die Benutzung der vom Betrieb bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) in den gekennzeichneten Arbeitsbereichen. Dazu gehören insbesondere Kopfschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung und Atemschutz.

Welche PSA bei welcher Tätigkeit zu tragen ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Gebotszeichen am Arbeitsplatz. Für PSA gegen Absturz und für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gelten zusätzlich die jeweiligen eigenen Betriebsanweisungen.

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

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  • Kopfverletzungen durch herabfallende, umfallende oder pendelnde Gegenstände und Anstoßen
  • Augen- und Gesichtsverletzungen durch Späne, Splitter, Funken, Spritzer oder Strahlung
  • Gehörschäden durch Lärm, die bleibend und nicht heilbar sind
  • Hand- und Hautverletzungen durch Schnitte, Stiche, Quetschungen, Hitze oder hautschädigende Stoffe
  • Fußverletzungen durch herabfallende Lasten, Durchtreten spitzer Gegenstände sowie Ausrutschen und Stolpern
  • Schädigung der Atemwege durch Stäube, Rauche, Dämpfe oder Gase
  • Zusätzliche Gefährdung durch die PSA selbst, z. B. Erfassen von Handschuhen an rotierenden Teilen oder eingeschränkte Wahrnehmung von Warnsignalen

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

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  • In gekennzeichneten Bereichen und bei den festgelegten Tätigkeiten die vorgeschriebene PSA vor Arbeitsbeginn anlegen und während der gesamten Tätigkeit tragen
  • Nur die vom Betrieb bereitgestellte, persönlich zugewiesene PSA verwenden; sie ist für die Beschäftigten kostenlos
  • PSA vor jeder Benutzung auf sichtbare Mängel prüfen (Risse, Verformungen, Verschleiß, Ablaufdatum)
  • PSA richtig einstellen: Helm und Kinnriemen, Sitz von Brille und Gehörschutz, passende Handschuh- und Schuhgröße
  • Bei Arbeiten an rotierenden Werkzeugen und Maschinen (z. B. Bohrmaschine, Drehbank) keine Handschuhe tragen, sofern die Betriebsanweisung der Maschine nichts anderes festlegt
  • Gehörschutzstöpsel nur mit sauberen Händen einsetzen; Einwegstöpsel nicht wiederverwenden
  • Atemschutz nur nach arbeitsmedizinischer Vorsorge und Unterweisung benutzen; Tragezeitbegrenzungen einhalten
  • PSA nicht verändern (z. B. Helm bekleben oder anbohren, Schuhe ohne Freigabe mit fremden Einlagen versehen)
  • Mehrere PSA nur in aufeinander abgestimmter Kombination tragen (z. B. Schutzbrille unter Gehörschutzkapseln)

4. Verhalten bei Störungen

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  • Beschädigte, verschmutzte oder nicht mehr passende PSA nicht weiter benutzen und sofort beim Vorgesetzten melden
  • Ersatz bei der PSA-Ausgabe anfordern; die Arbeit ohne vorgeschriebene PSA nicht fortsetzen
  • Helme nach einem Schlag oder Aufprall sowie Atemschutzfilter nach Ablauf der Gebrauchsdauer austauschen
  • Treten beim Tragen Hautreizungen, Druckstellen oder Atembeschwerden auf, Vorgesetzten informieren; die PSA wird dann durch eine geeignete Alternative ersetzt

5. Verhalten bei Unfällen — Erste Hilfe

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  • Ruhe bewahren, Maschine bzw. Gefahrenquelle abschalten und Unfallstelle sichern
  • Erste Hilfe leisten, Ersthelfer verständigen, bei schweren Verletzungen Notruf 112
  • Augenverletzung: Auge mit der Augendusche mindestens 10 Minuten spülen, Augenarzt aufsuchen
  • Haut- oder Schnittverletzung: Wunde keimfrei abdecken, bei stärkerer Blutung Druckverband anlegen
  • Jeden Unfall dem Vorgesetzten melden und in das Verbandbuch eintragen

6. Instandhaltung und Entsorgung

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  • PSA nach Gebrauch reinigen und trocken, sauber und vor UV-Strahlung geschützt lagern
  • Herstellerangaben zur Gebrauchsdauer beachten, z. B. Austauschintervall für Schutzhelme und Filter
  • Wiederverwendbare PSA regelmäßig durch eine beauftragte Person prüfen lassen und die Prüfung dokumentieren
  • Ausgesonderte PSA kennzeichnen und entsorgen; mit Gefahrstoffen verunreinigte PSA nach den Vorgaben der Gefahrstoff-Betriebsanweisung entsorgen

Gefährdungen

Diese Risiken deckt die Betriebsanweisung PSA ab

  1. Herabfallende Gegenstände

    Werkzeuge, Material oder Lasten treffen Kopf oder Füße, wenn Helm oder Sicherheitsschuhe fehlen.

  2. Späne, Splitter und Spritzer

    Beim Schleifen, Bohren oder Umfüllen gelangen Partikel und Flüssigkeiten ins Auge.

  3. Lärm

    Dauerhafter Lärm über den Auslösewerten schädigt das Gehör schleichend und bleibend.

  4. Schnitte und Hautkontakt

    Scharfe Kanten, heiße Teile und hautschädigende Stoffe verletzen ungeschützte Hände.

  5. Stäube, Rauche und Dämpfe

    Ohne geeigneten Atemschutz gelangen Schadstoffe in die Atemwege.

  6. Falsch benutzte PSA

    Handschuhe an rotierenden Teilen, schlecht sitzender Gehörschutz oder abgelaufene Filter schaffen neue Gefahren.

Rechtsgrundlagen

Warum eine Betriebsanweisung für PSA sinnvoll und oft Pflicht ist

PSA schützt nur, wenn sie richtig ausgewählt, korrekt getragen und intakt ist. Nach § 3 Abs. 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber für jede bereitgestellte PSA die Informationen zur Benutzung in verständlicher Form und Sprache bereithalten und nach § 12 ArbSchG darüber unterweisen. Die übliche Form dafür ist eine Betriebsanweisung; die DGUV-Regeln der Reihe 112 für einzelne PSA-Arten setzen sie voraus. Für PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden verlangt § 31 DGUV Vorschrift 1 zusätzlich Unterweisungen mit praktischen Übungen.
  • PSA-BVPSA-Benutzungsverordnung

    § 2 regelt Auswahl und Bereitstellung, § 3 Unterweisung und Benutzungsinformation in verständlicher Form und Sprache.

  • DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention

    §§ 29 bis 31 zu Bereitstellung, Benutzung und besonderer Unterweisung mit Übungen.

  • DGUV-Regeln 112-xxxBenutzung einzelner PSA-Arten

    Z. B. 112-191 Fuß- und Knieschutz, 112-192 Augen- und Gesichtsschutz, 112-194 Gehörschutz, 112-195 Schutzhandschuhe.

  • ArbSchGArbeitsschutzgesetz

    § 4 legt die Rangfolge der Maßnahmen fest (PSA zuletzt), § 12 verlangt die Unterweisung.

Unterweisung

Checkliste für die Unterweisung: PSA

Die Betriebsanweisung ist Grundlage der Unterweisung. Diese Punkte sollten Sie dabei abdecken und dokumentieren.
  • Gebotszeichen im Arbeitsbereich zeigen und die zugehörige PSA zuordnen
  • Helm, Brille und Gehörschutz richtig aufsetzen und einstellen lassen
  • Passende Größe von Handschuhen und Sicherheitsschuhen prüfen
  • Sichtprüfung vor der Benutzung an echter Ausrüstung üben
  • Handschuhverbot an rotierenden Werkzeugen erklären
  • Gehörschutzstöpsel korrekt einsetzen und Sitz kontrollieren
  • Austauschintervalle (Helm, Filter, Einwegartikel) nennen
  • Meldeweg und Ausgabestelle für Ersatz-PSA erklären

Vorgehen

Vom Download zum Aushang in 4 Schritten

  1. 1

    PSA je Arbeitsbereich festlegen

    Übernehmen Sie aus der Gefährdungsbeurteilung, welche PSA in welchem Bereich und bei welcher Tätigkeit zu tragen ist, und ergänzen Sie Hersteller und Typ.

  2. 2

    Am Arbeitsplatz aushängen

    Hängen Sie die Anweisung an der PSA-Ausgabe und am Zugang zu den gekennzeichneten Bereichen aus, zusammen mit den passenden Gebotszeichen.

  3. 3

    Unterweisen und Tragen üben

    Zeigen Sie Anlegen, Einstellen und Sichtprüfung an der echten Ausrüstung. Für Atemschutz und PSA gegen Absturz sind praktische Übungen Pflicht.

  4. 4

    Ausgabe und Unterweisung dokumentieren

    Halten Sie fest, wer wann welche PSA erhalten hat und wann die Unterweisung stattfand, mit Datum, Inhalt und Unterschrift.

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Betriebsanweisung PSA

Ist eine Betriebsanweisung für PSA Pflicht?

Für jede bereitgestellte PSA müssen Sie die Informationen zur Benutzung in verständlicher Form und Sprache bereithalten (§ 3 Abs. 2 PSA-BV) und die Beschäftigten unterweisen (§ 12 ArbSchG). In der Praxis geschieht das mit einer Betriebsanweisung; für PSA gegen Absturz verlangt die DGUV Regel 112-198 sie ausdrücklich.

Brauche ich eine eigene PSA-Betriebsanweisung, wenn PSA nur bei Gefahrstoffen getragen wird?

Meist nicht. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gehört die PSA in die Gefahrstoff-Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV und TRGS 555. Eine eigene PSA-Betriebsanweisung lohnt sich, wenn PSA unabhängig von einem bestimmten Stoff getragen wird, etwa Gehörschutz in der Fertigung oder Sicherheitsschuhe im Lager.

Wer bezahlt die persönliche Schutzausrüstung?

Der Arbeitgeber. Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen darf er nach § 3 Abs. 3 ArbSchG nicht den Beschäftigten auferlegen. Das gilt auch für Ersatz bei Verschleiß.

Kann ich die Betriebsanweisung kostenlos als PDF herunterladen?

Ja. Sie können die fertige Vorlage direkt als PDF herunterladen. Optional lässt sich ein Unterweisungsnachweis mit Unterschriftenzeilen anhängen.

Wie oft muss zur PSA unterwiesen werden?

Vor der ersten Benutzung, bei Änderungen und danach mindestens einmal jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1), bei Jugendlichen mindestens halbjährlich. Für PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden, etwa Atemschutz oder PSA gegen Absturz, gehören praktische Übungen dazu.

Dürfen Beschäftigte eigene Sicherheitsschuhe oder Schutzbrillen mitbringen?

Nur, wenn der Arbeitgeber sie geprüft und für die Tätigkeit freigegeben hat. Die PSA muss zur Gefährdung passen, CE-gekennzeichnet sein und mit der übrigen PSA zusammenwirken. Verantwortlich für die Auswahl bleibt der Arbeitgeber.

Zuletzt fachlich aktualisiert am . Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben von Ihre Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 1, DGUV-Regeln 112-189 bis 112-198) und den aktuellen DGUV-Regeln. Sie ersetzen nicht die Beurteilung der konkreten Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb.

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