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Gefährdungsbeurteilung Baustellenach § 5 ArbSchG · BG Bau
  • AbsturzgefahrRisiko hoch

    Seitenschutz, Abdeckungen und Fanggerüste vor Arbeitsbeginn montieren

  • Maschinen & ArbeitsmittelRisiko hoch

    Maschinen mit wirksamen Schutzeinrichtungen und Absaugung einsetzen

  • GefahrstoffeRisiko hoch

    Staubarme Verfahren wählen, z. B. Nassbearbeitung oder Absaugung an der Quelle

  • Elektrische GefährdungenRisiko hoch

    Baustromverteiler mit Fehlerstromschutz verwenden, Freileitungen abschalten oder abschranken

Auszug aus der Vorlage · 6 Gefährdungen · 18 Schutzmaßnahmen

Überblick

Gefährdungsbeurteilung Baustelle: das Wichtigste in Kürze

Die Gefährdungsbeurteilung für eine Baustelle erstellt jeder Arbeitgeber, dessen Beschäftigte dort tätig sind, für seine eigenen Tätigkeiten; sie muss Absturz, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe wie Asbest oder Quarzstaub, elektrische Gefährdungen, Witterung und das Zusammenwirken mit anderen Gewerken abdecken. Grundlage sind §§ 5 und 6 ArbSchG, ergänzt durch die Baustellenverordnung.

Anders als im Betrieb ändert sich das Risiko mit jeder Bauphase. Eine allgemeine Firmen-GBU reicht deshalb nicht aus; sie wird pro Baustelle um die konkreten Bedingungen ergänzt, etwa Absturzkanten, Baugruben, Kranbereiche oder Altbausubstanz.

Arbeiten mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander, muss der Bauherr nach BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellen. Dieser stimmt die Maßnahmen der Gewerke ab, ersetzt aber nicht die Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Unternehmen. Bei größeren Vorhaben kommen Vorankündigung und SiGe-Plan hinzu.

Gefährdungen & Maßnahmen

Typische Gefährdungen: Baustelle

Die 6 wichtigsten Gefährdungen mit Risikoeinschätzung und Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip. Diese Einträge sind in der Vorlage bereits vorbefüllt.
  • Absturzgefahr

    Risiko hoch

    Gerüste, Öffnungen, Dacharbeiten — Höhenarbeiten sind die häufigste Ursache schwerer Unfälle auf Baustellen.

    • Seitenschutz, Abdeckungen und Fanggerüste vor Arbeitsbeginn montieren
    • Gerüste nur nach Prüfung und Freigabe benutzen
    • PSA gegen Absturz nur, wo kollektiver Schutz technisch unmöglich ist
  • Maschinen & Arbeitsmittel

    Risiko hoch

    Kreissägen, Bohrmaschinen, Hebebühnen — jedes Arbeitsmittel muss in der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV berücksichtigt werden.

    • Maschinen mit wirksamen Schutzeinrichtungen und Absaugung einsetzen
    • Arbeitsmittel vor Benutzung prüfen, Bedienung nur durch Unterwiesene
    • Schutzbrille, Gehörschutz und Sicherheitsschuhe nach Tätigkeit tragen
  • Gefahrstoffe

    Risiko hoch

    Asbest, Zementstaub, Lösungsmittel — Expositionsbewertung und Schutzmaßnahmen nach TRGS-Regeln.

    • Staubarme Verfahren wählen, z. B. Nassbearbeitung oder Absaugung an der Quelle
    • Asbestverdacht vor Abbruch klären, Arbeiten nur durch sachkundige Fachbetriebe
    • Atemschutz passend zur Exposition bereitstellen und Tragezeiten begrenzen
  • Physische Belastung

    Risiko mittel

    Heben, Tragen, Zwangshaltungen — muskuloskelettale Erkrankungen sind die häufigste Berufskrankheit im Baugewerbe.

    • Kran, Hubgeräte und Transporthilfen für schwere Bauteile einsetzen
    • Leichtere Gebindegrößen bestellen, Tätigkeiten im Team wechseln
    • Knieschutz und Unterweisung zum rückengerechten Arbeiten
  • Elektrische Gefährdungen

    Risiko hoch

    Freileitungen, provisorische Elektroinstallationen — elektrische Unfälle auf Baustellen sind häufig tödlich.

    • Baustromverteiler mit Fehlerstromschutz verwenden, Freileitungen abschalten oder abschranken
    • Elektrische Geräte im verkürzten Intervall prüfen lassen
    • Schutzabstände zu Freileitungen bei Kran- und Baggerarbeiten festlegen
  • Witterung & Umgebung

    Risiko mittel

    Hitze, Kälte, Lärm, Erschütterungen — Umgebungseinflüsse auf Baustellen sind systematisch zu bewerten.

    • Leise Maschinen wählen, Sonnen- und Wetterschutz an Arbeitsplätzen
    • Arbeitszeiten bei Hitze verlagern, Trinkwasser bereitstellen
    • Gehörschutz, UV-Schutz und Wetterschutzkleidung zur Verfügung stellen

Rechtsgrundlagen

Warum jede Baustelle eine eigene GBU braucht

Im Gegensatz zu einem festen Büroarbeitsplatz verändert sich eine Baustelle täglich. Neue Gewerke kommen hinzu, Arbeitsbedingungen wechseln, Gefährdungen entstehen neu. Das Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 1 verpflichten Arbeitgeber daher dazu, für jede Baustelle eine separate, aktuelle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen — unabhängig von Betriebsgröße und Gewerk.
  • BaustellVBaustellenverordnung

    Regelt Vorankündigung, SiGe-Plan und die Bestellung eines Koordinators bei mehreren Arbeitgebern auf einer Baustelle.

  • DGUV Vorschrift 38Bauarbeiten

    Unfallverhütungsvorschrift der Bauwirtschaft mit Anforderungen an Bauarbeiten und Aufsicht.

  • ASR A2.1Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen

    Legt fest, ab wann Absturzsicherungen erforderlich sind, mit besonderen Regelungen für Baustellen.

  • BetrSichV / TRBS 2121Betriebssicherheitsverordnung

    Regelt Prüfung und sichere Verwendung von Gerüsten, Leitern, Hebebühnen und Baumaschinen.

  • GefStoffV / TRGS 519, 559Gefahrstoffverordnung

    Regeln Tätigkeiten mit Asbest sowie mit quarzhaltigem Staub einschließlich Schutzmaßnahmen.

Checkliste

Checkliste für die Begehung: Baustelle

Diese Punkte sollten Sie vor Ort prüfen und in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren.
  • Absturzkanten und Bodenöffnungen gesichert oder abgedeckt
  • Gerüst geprüft, freigegeben und mit Kennzeichnung versehen
  • Baustromverteiler mit Fehlerstromschutzeinrichtung, Leitungen unbeschädigt
  • Verkehrswege und Lagerflächen festgelegt und frei
  • Asbest- und Schadstofferkundung bei Bestandsbauten vorhanden
  • SiGeKo und Ansprechpartner aller Gewerke bekannt
  • Ersthelfer, Verbandkasten und Notrufnummer auf der Baustelle verfügbar
  • Sanitär- und Pausenmöglichkeiten bereitgestellt

Vorgehen

So erstellen Sie die GBU für Baustelle

  1. 1

    Bauphasen und Gewerke erfassen

    Gliedern Sie das Vorhaben nach Bauabschnitten wie Erdarbeiten, Rohbau, Dach und Ausbau und notieren Sie, welche Gewerke wann parallel arbeiten.

  2. 2

    Baustelle vor Ort beurteilen

    Begehen Sie die Baustelle vor Arbeitsbeginn und erfassen Sie Absturzkanten, Freileitungen, Baugruben, Kranbereiche und Altlasten.

  3. 3

    Mit SiGe-Plan abgleichen

    Stimmen Sie Ihre Maßnahmen mit dem SiGeKo und den anderen Gewerken ab, besonders bei gemeinsam genutztem Gerüst und Baustrom.

  4. 4

    Bei Phasenwechsel aktualisieren

    Ergänzen Sie die GBU, sobald neue Arbeitsschritte, Maschinen oder Firmen hinzukommen, und unterweisen Sie die Beschäftigten erneut.

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Verwandte Vorlagen und Betriebsanweisungen

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Baustelle-GBU

Brauche ich für jede Baustelle eine neue GBU?

Ja. Anders als bei festen Arbeitsplätzen verändert sich das Risikoprofil einer Baustelle mit jedem neuen Gewerk und jeder Bauphase. Eine pauschale GBU ist rechtlich nicht ausreichend.

Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?

Für Baustellen ist die BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) zuständig. Die von AMS-Pro erstellten GBUs sind an den DGUV-Regeln für das Baugewerbe ausgerichtet.

Ist das Tool wirklich kostenlos?

Ja. Die erste GBU inklusive PDF-Download ist vollständig kostenlos — ohne Anmeldung. Mit einem kostenlosen Account können Sie bis zu 10 GBUs verwalten.

Kann ich die GBU selbst bearbeiten?

Ja. Alle Inhalte — ob aus Vorlagen oder KI-generiert — sind vollständig editierbar. Sie passen Gefährdungen, Maßnahmen und verantwortliche Personen direkt im Tool an.

Wann braucht eine Baustelle einen SiGe-Plan?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist nach BaustellV erforderlich, wenn auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind und entweder eine Vorankündigung nötig ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II ausgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel Arbeiten mit Absturzgefahr aus großer Höhe oder Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen. Verantwortlich für die Erstellung ist der Bauherr bzw. der von ihm beauftragte Koordinator.

Wann muss eine Baustelle vorangekündigt werden?

Die Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde ist nötig, wenn die Arbeiten voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder wenn der Umfang 500 Personentage überschreitet. Sie muss spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle übermittelt und sichtbar auf der Baustelle ausgehängt werden.

Zuletzt fachlich aktualisiert am . Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben von BG Bau und den aktuellen DGUV-Regeln. Sie ersetzen nicht die Beurteilung der konkreten Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb.

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Diese Vorlage ist konform mit den Anforderungen der BG Bau und basiert auf aktuellen DGUV-Regeln.