Risikomatrix nach Nohl: So bewerten Sie Gefährdungen in der Praxis

Wie die Risikomatrix nach Nohl aufgebaut ist, wie Sie Gefährdungen damit einstufen und wo die Methode an ihre Grenzen stößt.

Thomas Schweig

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Mitgründer von AMS-Pro

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Die Risikomatrix nach Nohl ist ein verbreitetes Verfahren, um Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Sie kombiniert vier Stufen der Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung wirksam wird, mit vier Stufen der möglichen Schadensschwere. Das Ergebnis ist eine von drei Risikostufen, aus der sich ergibt, ob und wie dringend Sie Maßnahmen ergreifen müssen.

Kurz gesagt

  • 4 × 4 Felder, 3 Risikostufen: Wahrscheinlichkeit (sehr gering bis hoch) und Schadensschwere (leicht bis Tod) ergeben grün, gelb oder rot.
  • Grün: Maßnahmen zur Verringerung des Risikos sind nicht erforderlich. Gelb: Maßnahmen sind angezeigt. Rot: Maßnahmen sind unverzüglich durchzuführen.
  • Kein Pflichtverfahren: Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine Bewertungsmethode vor. Die Nohl-Matrix ist eine von vielen anerkannten Methoden.
  • Grenzwerte gehen vor: Wo es Grenz- oder Auslösewerte gibt, etwa für Lärm oder Gefahrstoffe, vergleichen Sie zuerst damit.
  • Die Bewertung entscheidet nicht über die Art der Maßnahme. Welche Maßnahme Sie wählen, richtet sich nach dem STOP-Prinzip.

Kostenloser Rechner: Schadensschwere und Wahrscheinlichkeit wählen und Risikokennzahl, Risikostufe und Handlungsbedarf nach dem IFA-Arbeitsblatt ablesen, auch für das Restrisiko nach Ihren Maßnahmen. Zum Rechner für die Risikomatrix nach Nohl

Herkunft und Einordnung

Die Methode geht auf Jörg Nohl und Hans Thiemecke zurück, die sie 1988 in der Schriftenreihe der damaligen Bundesanstalt für Arbeitsschutz veröffentlicht haben („Systematik zur Durchführung von Gefährdungsanalysen", Fb 536). Heute stellen unter anderem das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) und die BG RCI die Matrix als Arbeitshilfe zur Verfügung.

Rechtlich ist sie nicht vorgeschrieben. § 5 ArbSchG verlangt, dass Sie die Gefährdungen beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen ermitteln, nennt aber keine Methode. Die GDA-Leitlinie verlangt, dass die Bewertung plausibel und nachvollziehbar ist. Die Nohl-Matrix erfüllt das, wenn alle im Betrieb die Stufen gleich verstehen.

Arbeiter mit Schutzhelm und Warnweste prüft die Außenwand eines Lagertanks

Die Matrix

So ordnen IFA und BG RCI die 16 Kombinationen den drei Risikostufen zu:

Schadensschwere ↓ / Wahrscheinlichkeit →Sehr geringGeringMittelHoch
Leichte Verletzungen oder Erkrankungengrüngrüngelbgelb
Mittelschwere Verletzungen oder Erkrankungengrüngelbgelbrot
Schwere Verletzungen oder Erkrankungengelbgelbrotrot
Möglicher Tod, Katastrophegelbrotrotrot
RisikostufeHandlungsbedarf
GrünMaßnahmen zur Verringerung des Risikos sind nicht erforderlich.
GelbMaßnahmen zur Verringerung des Risikos sind angezeigt.
RotMaßnahmen zur Verringerung des Risikos sind unverzüglich durchzuführen.

Viele Darstellungen nummerieren die Felder zusätzlich mit einer Risikokennzahl von 1 bis 7. Sie ergibt sich, wenn Sie die Stufe der Schadensschwere (1 bis 4) und die Stufe der Wahrscheinlichkeit (1 bis 4) addieren und 1 abziehen. Kennzahl 1 und 2 entsprechen Grün, 3 und 4 Gelb, 5 bis 7 Rot. Die Werte werden addiert, nicht multipliziert. Das unterscheidet die Nohl-Matrix von einfachen Matrizen, in denen Wahrscheinlichkeit mal Schaden gerechnet wird.

Grün heißt nicht, dass Sie die Gefährdung vergessen können. Nach § 4 ArbSchG ist auch eine verbleibende Gefährdung möglichst gering zu halten. Grün bedeutet, dass derzeit kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.

Die Stufen im Betrieb festlegen

Die Matrix benennt die Stufen nur. Was „gering" oder „mittelschwer" bei Ihnen bedeutet, legen Sie selbst fest und schreiben es auf. Sonst bewertet jede Führungskraft nach eigenem Gefühl. Eine mögliche Festlegung:

StufeSchadensschwere (Beispiel)Wahrscheinlichkeit (Beispiel)
1Leicht: Prellung, kleine Schnittwunde, Erste Hilfe genügtSehr gering: unter normalen Umständen nicht zu erwarten
2Mittelschwer: unkomplizierter Bruch, ärztliche Behandlung, AusfallzeitGering: nur unter ungünstigen Umständen
3Schwer: bleibende Gesundheitsschäden, Verlust eines Körperteils, schwere VerätzungMittel: kann im Betriebsalltag vorkommen
4Möglicher Tod, mehrere SchwerverletzteHoch: ist regelmäßig zu erwarten

Kartenstapel, Messuhr und ein Blatt mit farbigen Balken auf einer Werkbank

Für die Einstufung der Wahrscheinlichkeit helfen Fakten statt Bauchgefühl: Unfall- und Beinahe-Unfallmeldungen, Befunde aus Begehungen und Wartungsberichten, Schwerpunkte, die Ihre Berufsgenossenschaft für die Branche nennt, und die Erfahrung der Beschäftigten, die die Tätigkeit täglich ausführen.

Anwendung in fünf Schritten

Mitarbeiter in blauem Hemd notiert an einer Maschine Angaben auf einem Klemmbrett

1. Gefährdung beschreiben

Beschreiben Sie die Gefährdung konkret, mit Ort und Tätigkeit: „Rutschgefahr durch Ölflecken am Boden vor Drehmaschine 3 beim Werkzeugwechsel", nicht „Rutschgefahr". Die vollständige Ermittlung der Gefährdungen beschreibt der Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung.

2. Schadensschwere einstufen

Fragen Sie, welcher Schaden realistischerweise zu erwarten ist, nicht der denkbar schlimmste. Ein Sturz auf ebenem Boden führt typischerweise zu Prellungen oder einem Bruch: mittelschwer (Stufe 2).

3. Wahrscheinlichkeit einstufen

Berücksichtigen Sie die bereits vorhandenen Maßnahmen. Tropft regelmäßig Öl und wird nur unregelmäßig gereinigt, ist die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes mittel (Stufe 3).

4. Risiko ablesen

Mittelschwer und mittel ergibt Gelb (Kennzahl 4): Maßnahmen sind angezeigt. Wäre die Wahrscheinlichkeit hoch, etwa weil der Bereich stark begangen wird und Öl ständig nachläuft, ergäbe sich Rot (Kennzahl 5).

5. Maßnahmen festlegen, erneut bewerten, dokumentieren

Wählen Sie die Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip: zuerst die Ursache beseitigen (Leckage an der Maschine abdichten, Auffangwanne), dann organisatorische Regeln (Reinigungsplan, Bindemittel bereitstellen), zuletzt persönliche Schutzausrüstung (rutschhemmende Sicherheitsschuhe). Bewerten Sie danach das verbleibende Risiko erneut und halten Sie Bewertung, Maßnahmen, Fristen, Verantwortliche und die spätere Wirksamkeitsprüfung fest, wie es § 6 ArbSchG verlangt.

Beispiel: Absturz bei Wartungsarbeiten

Bei Wartungsarbeiten auf einer Plattform ohne Geländer in vier Metern Höhe ist ein Absturz mit schweren Verletzungen oder Tod möglich (Stufe 4). Die Arbeiten finden mehrmals im Jahr statt, die Wahrscheinlichkeit ist gering (Stufe 2). Ergebnis: Rot, Maßnahmen sind unverzüglich durchzuführen.

  • Technisch: Ein festes Geländer beseitigt die Absturzgefahr für alle, unabhängig vom Verhalten des Einzelnen.
  • Organisatorisch: Ist das nicht sofort möglich, dürfen nur unterwiesene und beauftragte Beschäftigte die Plattform betreten.
  • Persönlich: Als letzte Möglichkeit bleibt PSA gegen Absturz. Sie schützt nur, wer sie trägt und richtig anschlägt. Wie Sie dafür eine Betriebsanweisung für PSA aufbauen, steht in einem eigenen Beitrag.

Mit Geländer sinkt die Wahrscheinlichkeit auf sehr gering, das Risiko liegt dann im gelben Bereich (Kennzahl 4). Das zeigt eine Eigenheit der Matrix: Bei möglichen tödlichen Folgen wird das Ergebnis nie grün. Das ist gewollt, denn solche Gefährdungen gehören dauerhaft unter Beobachtung, etwa durch regelmäßige Prüfung des Geländers.

Stärken und Grenzen

Stärken: Die Matrix ist schnell erklärt und auf einen Blick lesbar. Sie macht Prioritäten sichtbar und gibt allen Beteiligten eine gemeinsame Sprache für die Dringlichkeit von Maßnahmen.

Grenzen:

  • Subjektivität: Zwei Personen können dieselbe Gefährdung unterschiedlich einstufen. Abhilfe schaffen schriftlich festgelegte Stufen mit Beispielen und die Bewertung im Team aus Führungskraft, Beschäftigten und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  • Vereinfachung: Zwei Dimensionen bilden Wechselwirkungen und schleichende Belastungen schlecht ab. Für psychische Belastungen eignen sich eher eigene Verfahren wie standardisierte Befragungen, siehe Fragebogen zu psychischen Belastungen.
  • Keine Messung: Wo es Grenz- oder Auslösewerte gibt, etwa den oberen Auslösewert für Lärm von 85 dB(A) nach § 6 LärmVibrationsArbSchV oder Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe, ersetzt die Matrix keine Messung.
  • Komplexe Anlagen: Für verfahrenstechnische Anlagen oder Prozesse mit hohem Schadenspotenzial ergänzen detailliertere Verfahren wie die FMEA die Matrix.

Häufige Fragen

Ist die Risikomatrix nach Nohl vorgeschrieben?

Nein. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine Methode vor. Sie können auch eine 3 × 3-Matrix oder ein anderes Verfahren nutzen. Wichtig ist, dass die Bewertung nachvollziehbar ist und im ganzen Betrieb einheitlich angewendet wird.

Wie wird die Risikokennzahl berechnet?

Stufe der Schadensschwere plus Stufe der Wahrscheinlichkeit minus 1. Das ergibt Werte von 1 bis 7: 1 bis 2 grün, 3 bis 4 gelb, 5 bis 7 rot. Die Original-Arbeitshilfen von IFA und BG RCI arbeiten nur mit den drei Farbstufen.

Muss ich die Beschäftigten an der Bewertung beteiligen?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Beschäftigten, den Arbeitgeber zu unterstützen und Gefahren zu melden (§§ 15, 16 ArbSchG). Ihre Erfahrung macht die Einstufung der Wahrscheinlichkeit belastbarer. Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei der Gestaltung der Gefährdungsbeurteilung ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).

Wie oft muss die Bewertung wiederholt werden?

Eine feste Frist gibt es nicht. Bewerten Sie neu, wenn sich Arbeitsmittel, Stoffe, Verfahren oder Abläufe ändern, nach Unfällen und Beinahe-Unfällen und wenn die Wirksamkeitsprüfung zeigt, dass Maßnahmen nicht ausreichen.

Quellen

Passende Vorlagen

Thomas Schweig

Über den Autor

Thomas Schweig

Fachkraft für Arbeitssicherheit mit über 20 Jahren Praxis und Mitgründer von AMS-Pro, der Software für Gefährdungsbeurteilungen.

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