Ein Büroarbeitsplatz zum Schreiben, Lesen und Arbeiten am Bildschirm braucht nach ASR A3.4 mindestens 500 Lux, Flure ohne Fahrzeugverkehr mindestens 50 Lux, feine Arbeiten wie Farbprüfung 1.000 Lux. Die Werte gelten als Mindestwerte im Bereich des Arbeitsplatzes, und die Beleuchtung gehört in Ihre Gefährdungsbeurteilung. Dieser Beitrag fasst zusammen, was die Arbeitsstättenregel verlangt und wie Sie sie prüfen.
Kurz gesagt
- Rechtsgrundlage ist die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 3.4), konkretisiert durch die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ (Ausgabe Mai 2023).
- Mindestwerte stehen in Anhang 3 der ASR A3.4: zum Beispiel 500 lx für Büroarbeit, 300 lx für Versand und Verpackung, 300 lx beim Schweißen, 1.000 lx für Farbprüfung und Präzisionsmechanik.
- Tageslicht hat Vorrang: Tageslichtquotient über 2 % oder Fensterfläche von mindestens 1:10 zur Raumgrundfläche.
- Gleichmäßigkeit und Umfeld zählen mit: Im Bereich des Arbeitsplatzes darf kein Punkt unter das 0,6-Fache des Mittelwerts fallen, der Umgebungsbereich braucht eigene Mindestwerte.
- Feste Prüffristen gibt es nicht. Die ASR verlangt eine regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung, sobald die Anforderungen nicht mehr erfüllt sind.
Warum Beleuchtung in die Gefährdungsbeurteilung gehört

Schlechtes Licht erhöht das Unfallrisiko, etwa wenn Stolperstellen oder Kanten an Maschinen nicht erkannt werden. Es führt außerdem zu Ermüdung der Augen, Kopfschmerzen und Fehlern bei Sehaufgaben. Deshalb ist die Beleuchtung ein fester Prüfpunkt der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV und § 5 ArbSchG.
Die ASR A3.4 gibt den Stand der Technik wieder. Halten Sie sie ein, können Sie davon ausgehen, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Wählen Sie eine andere Lösung, muss diese mindestens den gleichen Schutz bieten.
Mindestwerte der Beleuchtungsstärke nach ASR A3.4
Anhang 3 der ASR A3.4 nennt für zahlreiche Tätigkeiten und Bereiche einen Mindestwert der Beleuchtungsstärke (E in Lux) und einen Mindestwert des Farbwiedergabeindex (Ra). Eine Auswahl:
| Bereich oder Tätigkeit (Nr. in Anhang 3) | Mindestwert Beleuchtungsstärke | Mindestwert Ra |
|---|---|---|
| Verkehrsflächen und Flure ohne Fahrzeugverkehr (1.1) | 50 lx | 40 |
| Flure ohne Fahrzeugverkehr im Bereich von Absätzen und Stufen (1.1a) | 100 lx | 40 |
| Treppen, Aufzüge (1.3) | 100 lx | 40 |
| Verkehrsflächen mit Fahrzeugverkehr, Laderampen (1.2, 1.4) | 150 lx | 40 |
| Lagerräume mit Leseaufgaben (2.4) | 200 lx | 60 |
| Versand- und Verpackungsbereiche (2.1) | 300 lx | 60 |
| Pausenräume, Kantinen, Sanitärräume (3.1, 3.2, 3.4) | 200 lx | 80 |
| Ablegen, Kopieren (4.1) | 300 lx | 80 |
| Büro: Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung (4.2) | 500 lx | 80 |
| Technisches Zeichnen von Hand (4.3) | 750 lx | 80 |
| Erste-Hilfe-Räume, Laboratorien (3.5, 3.9) | 500 lx | 90 bzw. 80 |
| Schweißen (16.6) | 300 lx | 60 |
| Kfz-Werkstätten (16.18) | 300 lx | 80 |
| Montagearbeiten grob / mittelfein / fein / sehr fein (16.14) | 200 / 300 / 500 / 750 lx | 80 |
| Farbprüfung, Kontrolle (3.8) | 1.000 lx | 90 |
| Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Präzisions- und Mikromechanik (16.17) | 1.000 lx | 80 |
Für Tätigkeiten, die nicht im Anhang stehen, ermitteln Sie die erforderlichen Werte in der Gefährdungsbeurteilung. Ältere Beschäftigte oder schwierige Sehaufgaben können höhere Werte erfordern.
Gleichmäßigkeit, Umgebungsbereich und Teilflächen
Ein einzelner Messwert reicht nicht. Die ASR A3.4 stellt weitere Anforderungen:
- Gleichmäßigkeit: An keiner Stelle im Bereich des Arbeitsplatzes darf das 0,6-Fache der mittleren Beleuchtungsstärke unterschritten werden. Der niedrigste Wert darf nicht im Bereich der Hauptsehaufgabe liegen.
- Umgebungsbereich: Bei Arbeitsplätzen mit 300 lx braucht das direkte Umfeld im Mittel mindestens 200 lx, bei 500 lx oder mehr mindestens 300 lx.
- Teilflächen: Bei Mindestwerten über 500 lx genügt es, diese auf den Teilflächen der Sehaufgabe zu erreichen, zum Beispiel mit einer Arbeitsplatzleuchte. Der Mittelwert im Bereich des Arbeitsplatzes darf dann 500 lx nicht unterschreiten, kein Einzelwert 300 lx.
- Vertikale Beleuchtungsstärke: Für Büroarbeitsplätze nennt Anhang 3 zusätzlich einen Mittelwert von mindestens 175 lx in der Vertikalen, wichtig für das Erkennen von Gesichtern.
Blendung, Farbwiedergabe, Flimmern
- Blendung: Störende Blendung und Reflexionen sind zu minimieren, Blendung, die zu Unfällen führen kann, muss vermieden werden. Geeignete Mittel sind passende Leuchten und deren Anordnung, helle Decken und Wände sowie matte Oberflächen. Für die Planung wird die Blendung von Leuchten nach DIN EN 12464-1 über den UGR-Wert bewertet.
- Farbwiedergabe: Lampen und Leuchten müssen mindestens den Ra-Wert aus Anhang 3 erreichen. Sicherheitszeichen und -farben müssen erkennbar bleiben.
- Flimmern oder Pulsation dürfen nicht zu Unfallgefahren führen, etwa durch den stroboskopischen Effekt an rotierenden Maschinenteilen.
Die Lichtfarbe regelt die ASR A3.4 nicht mit festen Werten. In Büros ist neutralweißes Licht um 4.000 Kelvin üblich.
Tageslicht und Sichtverbindung
Arbeitsräume müssen nach der Arbeitsstättenverordnung möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben. Die ASR A3.4 bewertet Tageslicht als vorrangig gegenüber rein künstlicher Beleuchtung. Ausreichend Tageslicht liegt vor, wenn
- am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient von mehr als 2 % erreicht wird, bei Dachoberlichtern von mehr als 4 %, oder
- die lichtdurchlässige Fenster-, Tür-, Wand- oder Oberlichtfläche mindestens 1:10 der Raumgrundfläche beträgt (ca. 1:8 im Rohbaumaß).
Das gilt auch für Pausenräume. Fensternahe Arbeitsplätze sind zu bevorzugen. Bildschirmarbeitsplätze stellen Sie so auf, dass die Blickrichtung parallel zum Fenster verläuft, dann gibt es weder Blendung noch Spiegelungen im Monitor.
Beleuchtung in der Gefährdungsbeurteilung prüfen
1. Sehaufgaben erfassen
Halten Sie für jeden Arbeitsplatz fest, was dort getan wird: lesen, montieren, kontrollieren, Bildschirmarbeit, Farben beurteilen. Daraus ergibt sich die passende Zeile in Anhang 3 und damit der Soll-Wert. Prüfen Sie außerdem spiegelnde Oberflächen, direkte Sonneneinstrahlung und Schattenwurf, etwa durch die eigenen Hände bei der Montage. Fragen Sie die Beschäftigten nach Blendung, Flimmern und dunklen Ecken.
Die Beleuchtung gehört auch auf jede Sicherheitsbegehung: ausgefallene Leuchtmittel, verschmutzte Abdeckungen und dunkle Treppen fallen dort am schnellsten auf.
2. Orientierend messen
Für eine orientierende Messung im Betrieb gibt die ASR A3.4 (Abschnitt 9.3) vor:
- Messgerät: Beleuchtungsstärkemessgerät mindestens der Klasse C nach DIN 5035-6.
- Tageslicht ausschließen: Messen Sie künstliche Beleuchtung bei Dunkelheit. Geht das nicht, messen Sie mit und ohne Kunstlicht unmittelbar nacheinander bei bedecktem Himmel und bilden die Differenz. Bei tageslichtabhängig geregelten Anlagen funktioniert die Differenzmessung nicht.
- Betriebszustand: Gemessen wird die Anlage im üblichen Betriebszustand. Leuchtstofflampen und andere Entladungslampen müssen mindestens 100 Betriebsstunden haben.
- Messhöhe: 0,75 m über dem Boden bei sitzender, 0,85 m bei stehender Tätigkeit, bei Verkehrswegen bis 0,20 m. Ist die Ebene der Sehaufgabe bekannt, können Sie auch dort messen.
- Messpunkte: möglichst gleichmäßig über die Bezugsfläche verteilt, nicht nur ein Punkt in der Raummitte. Achten Sie darauf, keinen Schatten auf den Sensor zu werfen.
Aus den Messpunkten bilden Sie den Mittelwert und prüfen den niedrigsten Wert gegen das 0,6-Fache.
3. Maßnahmen festlegen

Typische Maßnahmen, abhängig vom Befund:
- Zu wenig Licht: Leuchten reinigen oder ersetzen, zusätzliche Arbeitsplatzleuchten für Teilflächen, hellere Raumoberflächen.
- Spiegelungen im Monitor: Bildschirm neigen oder drehen, Arbeitsplatz parallel zum Fenster stellen, Leuchten seitlich versetzt statt direkt über dem Platz anordnen.
- Direktblendung: Leuchten mit guter Abschirmung wählen, Sonnenschutz an Fenstern.
- Harte Schatten: zusätzliche Lichtquelle aus anderer Richtung, diffuse Beleuchtung.
- Flimmern: defekte Betriebsgeräte oder Leuchtmittel tauschen.
Eine Kombination aus Grundbeleuchtung an der Decke und individuell einstellbarer Arbeitsplatzleuchte deckt in vielen Büros und Werkstätten unterschiedliche Sehaufgaben gut ab. Dokumentieren Sie Befund, Maßnahme, Verantwortliche und Termin in der Gefährdungsbeurteilung. Wie Sie dabei vorgehen, steht im Leitfaden Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Betrieb und Instandhaltung
Die ASR A3.4 legt keine festen Prüfintervalle fest. Sie verlangt:
- Mängel unverzüglich beseitigen, zum Beispiel ausgefallene Leuchtmittel, lose Leuchtenteile, beschädigte Abdeckungen oder eine durch Verschmutzung oder Alterung verringerte Beleuchtungsstärke (Abschnitt 9.1).
- Regelmäßig prüfen, ob die Anlage die Anforderungen noch erfüllt. Instandhaltung ist spätestens dann nötig, wenn Verschmutzung, Alterung oder Beschädigung dazu führen, dass die Anforderungen nicht mehr erfüllt sind (Abschnitt 9.2).
- Fenster und Oberlichter regelmäßig reinigen, damit das Tageslicht nicht verloren geht.
- Bei Änderungen neu beurteilen: Werden Schreibtische umgestellt, Oberflächen geändert oder ändert sich die Sehaufgabe, prüfen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, ob die Beleuchtung noch passt.
Das Intervall legen Sie selbst fest. In staubiger Umgebung wie Werkstätten und Produktionshallen sind kürzere Abstände sinnvoll als in sauberen Büros. Für die Sicherheitsbeleuchtung gelten eigene Wartungs- und Prüfpflichten (Abschnitt 9.4).
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Lux und Lumen?
Lumen (lm) ist der Lichtstrom, also die gesamte Lichtmenge, die eine Lampe abgibt. Lux (lx) ist die Beleuchtungsstärke, also wie viel Licht auf einer Fläche ankommt: 1 lx entspricht 1 lm pro Quadratmeter. Die ASR A3.4 gibt ihre Mindestwerte in Lux an.
Wie viel Lux braucht ein Büroarbeitsplatz?
Für Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung mindestens 500 lx im Bereich des Arbeitsplatzes, im Umgebungsbereich im Mittel mindestens 300 lx. Für Ablegen und Kopieren reichen 300 lx, für Technisches Zeichnen von Hand sind 750 lx nötig.
Muss ich jeden Arbeitsplatz einzeln messen?
Gemessen wird im Bereich der Sehaufgabe. Bei mehreren gleichartigen Arbeitsplätzen mit gleicher Beleuchtung und Nutzung können repräsentative Messungen ausreichen. Halten Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest, welche Plätze Sie stellvertretend gemessen haben.
Was gilt, wenn eine bestehende Anlage die Werte nicht schafft?
Wäre die Einhaltung in einer bestehenden Arbeitsstätte nur mit offensichtlich unverhältnismäßigem Aufwand möglich, müssen Sie die Arbeitsplätze individuell beurteilen und gleichwertige Ersatzmaßnahmen treffen, zum Beispiel effizientere Leuchtmittel oder kürzere Wartungsintervalle (ASR A3.4 Abschnitt 6.2).
Was gehört in das Messprotokoll?
Datum, Messort mit Skizze der Messpunkte, Messgerät mit Typ und Klasse, Betriebszustand der Anlage, Tageslichtsituation, Messwerte für Arbeitsplatz und Umgebungsbereich, Soll-Wert nach Anhang 3, Bewertung und die Person, die gemessen hat.


