Auf dieser Seite finden Sie alle 16 kostenlosen Branchenvorlagen für die Gefährdungsbeurteilung, sortiert nach Bereichen. Jede Vorlage enthält die typischen Gefährdungen der Branche mit Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip, die einschlägigen Rechtsgrundlagen und eine Checkliste für die Begehung. Eine Vorlage ersetzt die Beurteilung Ihres Betriebs nicht, sie ist der Ausgangspunkt: Was in eine verwendbare Gefährdungsbeurteilung gehört und wie Sie die Vorlage anpassen, steht weiter unten.
Kurz gesagt
- 16 Vorlagen in sechs Bereichen: von Büro und Homeoffice über Baustelle, Pflege und Lager bis zur Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz.
- Pflichtinhalte nach § 5 und § 6 ArbSchG: Gefährdungen, Bewertung, festgelegte Maßnahmen, Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung und Datum der Erstellung oder Aktualisierung.
- Vorlagen sind zulässig, wenn sie diese Inhalte erfüllen. Die GDA-Leitlinie akzeptiert ausdrücklich Checklisten und Formblätter.
- Anpassen ist Pflicht: Eine Vorlage zeigt, was in Ihrer Branche typisch ist. Was in Ihrem Betrieb tatsächlich vorkommt, müssen Sie vor Ort prüfen und ergänzen.
- Export: Die fertige Gefährdungsbeurteilung laden Sie kostenlos als PDF herunter. Word und Excel sind im Premium-Tarif enthalten.
Alle Vorlagen nach Branche
Büro & Verwaltung
| Vorlage | Schwerpunkte |
|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung Büro | Ergonomie, Bildschirmarbeit, Beleuchtung, Raumklima, psychische Belastung |
| Gefährdungsbeurteilung Homeoffice | Bildschirmarbeit, Arbeitszeit, technische Ausstattung, psychische Belastung |
Bau & Handwerk
| Vorlage | Schwerpunkte |
|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung Baustelle | Absturz, Maschinen, Gefahrstoffe, Elektrik, Witterung |
| Gefährdungsbeurteilung Handwerk | Maschinen und Werkzeuge, Gefahrstoffe, Lärm und Vibration, Absturz |
| Gefährdungsbeurteilung Dachdecker | Absturz und Durchsturz, UV-Strahlung, Asbest, Heben und Tragen |
| Gefährdungsbeurteilung Gebäudereinigung | Hauterkrankungen, Reinigungsmittel, Rutschgefahr, Alleinarbeit |
Gesundheit & Soziales
| Vorlage | Schwerpunkte |
|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung Pflege | Heben und Lagern, Nadelstichverletzungen, Infektionen, Gewalt |
| Gefährdungsbeurteilung Kita | Infektionskrankheiten, Heben von Kindern, Lärm, Ergonomie |
| Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis | Nadelstichverletzungen, Infektionen, Gefahrstoffe, Röntgenstrahlung |
| Gefährdungsbeurteilung Physiotherapie | Körperbelastung, Infektionen, Hautbelastung, Geräte |
Handel, Logistik & Gastronomie
| Vorlage | Schwerpunkte |
|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung Lager | Flurförderzeuge, Regale, Lastenhandhabung, Verkehrswege |
| Gefährdungsbeurteilung Gastronomie | Hitze und Verbrennungen, Schnittverletzungen, Rutschgefahr, Arbeitszeit |
| Gefährdungsbeurteilung Einzelhandel | Heben und Tragen, Kassenarbeitsplatz, Überfall, langes Stehen |
Produktion & Technik
| Vorlage | Schwerpunkte |
|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung Produktion | Maschinen und Anlagen, Lärm, Gefahrstoffe, innerbetrieblicher Transport |
| Gefährdungsbeurteilung KFZ-Werkstatt | Hebebühne und Grube, Abgase, Hochvolt-Systeme, Quetschgefahr |
Besondere Personengruppen
| Vorlage | Schwerpunkte |
|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz | Beurteilung nach §§ 9 bis 14 MuSchG: Heben, Gefahrstoffe, Biostoffe, Arbeitszeit |
Für Maschinen, Gefahrstoffe und PSA gibt es zusätzlich kostenlose Vorlagen für Betriebsanweisungen, etwa für den Winkelschleifer oder Aceton.
So funktionieren die Vorlagen
Jede Vorlagenseite zeigt die sechs wichtigsten Gefährdungen der Branche mit Risikoeinschätzung und Maßnahmen, die Rechtsgrundlagen, eine Checkliste für die Begehung und das Vorgehen in Schritten. Über „Kostenlos starten" legen Sie daraus ohne Anmeldung eine eigene Gefährdungsbeurteilung an. Die Gefährdungen und Maßnahmen sind vorbefüllt. Sie streichen, was in Ihrem Betrieb nicht vorkommt, ergänzen, was fehlt, und laden das Ergebnis als PDF herunter. Für Ihr erstes Unternehmen ist das dauerhaft kostenlos; Word- und Excel-Export gibt es im Premium-Tarif. Einen Vergleich mit anderen Gratis-Angeboten finden Sie im Beitrag über kostenlose Software für die Gefährdungsbeurteilung.

Was eine verwendbare Vorlage enthalten muss
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt kein Formular vor. Es legt fest, was ermittelt und was dokumentiert werden muss. Eine Vorlage taugt nur, wenn sie diese Punkte abdeckt.
Ermittlung nach § 5 ArbSchG. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen ermitteln, die mit der Arbeit verbunden sind, und daraus die erforderlichen Maßnahmen ableiten. § 5 Abs. 3 nennt die Quellen, an die eine Vorlage denken muss:
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
- Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, Maschinen und Anlagen
- Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
- psychische Belastungen bei der Arbeit
Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit (§ 5 Abs. 2). Zehn gleich ausgestattete Büroarbeitsplätze brauchen also keine zehn Beurteilungen.
Dokumentation nach § 6 ArbSchG. Aus den Unterlagen muss das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Die Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), nach der die Aufsichtsbehörden prüfen, nennt als Mindestangaben:
| Mindestangabe | In der Vorlage |
|---|---|
| Beurteilung der Gefährdungen | Gefährdung, Ursache, Risikoeinstufung |
| Festlegung konkreter Maßnahmen | Maßnahme, Rangfolge nach STOP |
| Termine und Verantwortliche | Frist und zuständige Person je Maßnahme |
| Durchführung und Wirksamkeit | Erledigt am, Wirksamkeit geprüft am, Ergebnis |
| Datum | Erstellt am, zuletzt aktualisiert am |
Die Form ist frei. Die GDA-Leitlinie akzeptiert Papier und Dateien, ausdrücklich auch Checklisten, Formblätter und ausfüllbare Handlungsanleitungen, solange sie die Inhalte erfüllen. Die Dokumentationspflicht gilt seit der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 auch für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten.
Bewertung und Rangfolge der Maßnahmen. Eine gute Vorlage gibt eine einheitliche Bewertungsskala vor, zum Beispiel die Risikomatrix nach Nohl, und ordnet Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip: Substitution vor technischen, technische vor organisatorischen, organisatorische vor persönlichen Maßnahmen (§ 4 ArbSchG).
Psychische Belastung nicht vergessen
Psychische Belastungen gehören seit 2013 ausdrücklich in die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Nach der GDA-Betriebsbefragung 2023/24 berücksichtigen 65 Prozent der Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ähnlich gründlich wie andere Gefährdungen. Rund ein Drittel aller Betriebe hat überhaupt keine Gefährdungsbeurteilung.

Beurteilt wird nicht die Psyche einzelner Beschäftigter, sondern die Gestaltung der Arbeit. Typische Merkmalsbereiche:
- Arbeitsinhalt: Monotonie, ständige Unterbrechungen, unklare oder widersprüchliche Aufgaben
- Arbeitsorganisation: Zeit- und Leistungsdruck, Arbeitszeit, schlecht geplante Abläufe
- Soziale Beziehungen: Konflikte, fehlende Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte
- Arbeitsumgebung: Lärm, Licht, Raumklima
Erfasst werden die Belastungen meist mit Mitarbeiterbefragungen, moderierten Workshops oder Beobachtungsinterviews. Welche Fragebögen sich eignen, beschreibt der Beitrag Fragebogen zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.
So passen Sie eine Vorlage an Ihren Betrieb an
Die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung beschreibt der Leitfaden in 7 Schritten. Für die Arbeit mit einer Vorlage kommt es auf diese Punkte an:
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten abgrenzen. „Die Produktion" ist zu grob. Besser: „Montagehalle A – Bedienung der CNC-Fräse", „Montagehalle A – Transport von Werkstücken", „Reinigung und Wartung der Anlage". Für jede Einheit übernehmen Sie die passende Vorlage.
- Vorlage vor Ort abgleichen. Gehen Sie die vorbefüllten Gefährdungen bei einer Begehung durch und sprechen Sie mit den Beschäftigten. Streichen Sie, was nicht zutrifft, und ergänzen Sie, was fehlt, etwa eine Sondermaschine, einen bestimmten Gefahrstoff oder Alleinarbeit.
- Selbst bewerten. Die Risikoeinstufung in der Vorlage ist ein Branchenwert. Ob eine Gefährdung bei Ihnen hoch oder gering ist, hängt von Ihren Bedingungen und bereits vorhandenen Maßnahmen ab.
- Maßnahmen konkret machen. „Gehörschutz bereitstellen" reicht nicht. Halten Sie fest, welcher Gehörschutz, für wen, bis wann und wer zuständig ist.
- Wirksamkeit prüfen und eintragen. Nach Ablauf der Frist kontrollieren Sie, ob die Maßnahme umgesetzt ist und wirkt. Werden zum Beispiel getrennte Geh- und Fahrwege im Lager ignoriert, war die Maßnahme nicht wirksam.
- Fortschreiben. Eine feste Frist gibt das Gesetz nicht vor. Aktualisieren Sie die Beurteilung bei neuen Maschinen, Stoffen oder Verfahren, nach Umbauten, nach Unfällen und Beinahe-Unfällen und wenn eine Maßnahme nicht wirkt.
Vorlage ist nicht gleich Beurteilung
Eine unveränderte Vorlage dokumentiert die Gefährdungen einer Branche, nicht die Ihres Betriebs. Bei einer Prüfung muss erkennbar sein, dass die Beurteilung tatsächlich für Ihre Arbeitsplätze durchgeführt wurde.
Häufige Fragen
Gibt es die Vorlage als Word- oder Excel-Datei?
Die Vorlagen sind keine Download-Dateien, sondern Startpunkte im Online-Tool. Die fertige Gefährdungsbeurteilung exportieren Sie kostenlos als PDF. Den Export als Word-Dokument und Excel-Arbeitsmappe enthält der Premium-Tarif.
Reicht eine Branchenvorlage für die Gefährdungsbeurteilung aus?
Nur als Ausgangspunkt. Die Vorlage muss an die konkreten Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Stoffe Ihres Betriebs angepasst werden. Erst dann erfüllt sie § 5 und § 6 ArbSchG.
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann die Durchführung schriftlich an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG), etwa an Führungskräfte. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten und unterstützen dabei (§§ 3 und 6 ASiG).
Brauche ich auch für reine Büroarbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Die Pflicht gilt für jeden Arbeitsplatz. Im Büro stehen Bildschirmarbeit, Ergonomie, Beleuchtung, Raumklima und psychische Belastung im Vordergrund. Dafür gibt es die Vorlage Büro.
Was droht, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?
Die Aufsichtsbehörde kann die Erstellung anordnen. Wer einer vollziehbaren Anordnung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld bis 30.000 Euro (§ 25 ArbSchG). Verstöße gegen Arbeitsschutzverordnungen, die auf § 25 ArbSchG verweisen, etwa die Betriebssicherheitsverordnung, können mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Nach einem Unfall kommen zivil- und strafrechtliche Folgen in Betracht.



